Was wird gefördert?
- Bäuerliche Tourismuswirtschaft:
Neuerrichtung von Gästezimmern und Ferienwohnungen (max. 10 Betten pro Betrieb) sowie der notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Frühstücksraum, Sauna etc.). - Verarbeitung und Vermarktung:
Zur Sicherung und Verbesserung der Erzeugung, Be- und Verarbeitung und Qualität bäuerlicher Produkte können z.B. gemeinschaftliche Bauernmärkte oder Schnapsbrennereien gefördert werden. - Schaffung neuer Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe durch Dienstleistungen:
Dazu zählen die Bereiche Umwelt- und Landschaftsschutz, kommunale Dienstleistungen, wie Abfall- und Kompostbewirtschaftung oder soziale Dienstleistungen, wie betreutes Wohnen auf dem Lande.
Wer wird gefördert?
Bäuerlich dominierte Errichter- und Betreibergemeinschaften oder Einzelbetriebe (nur bei bäuerlicher Tourismuswirtschaft).
Wie wird gefördert?
Investitionszuschuss bis max. 30 % der anrechenbaren Nettokosten, kein AIK.
Fristen und Termine:
Förderbar sind ausschließlich Nettoinvestitionskosten die nach Einlangen des Antrags bei der zuständigen Förderstelle entstehen. Die Förderzusage ergeht schriftlich. Grundkauf und Erschließungskosten sind nicht förderbar, auch Leasingfinanzierung kann nicht unterstützt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen und Zahlungsbelege, Teilabrechnungen sind möglich.
Förderstelle:
Kontakt für Nord- und Osttirol
DI Hans Czakert
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9![]()
+43 (0)512 508 3906![]()
+43 (0)512 508 3905
hans.czakert@tirol.gv.at
Gruppe Agrar


