Eine Förderung der EU, des Bundes und des Landes Tirol mit folgenden Zielen:
Die Bestimmungen gelten für die Durchführung des österreichischen operativen Programms im Fischereisektor für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 das vom Bund gemäß Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds (im Folgenden EFF) im gesamten Bundesgebiet angeboten wird.
Programm Fischerei 2007-2013 (PDF-Datei) (
532 KB)
Die Sonderrichtlinie enthält die allgemein geltenden und für die jeweilige Maßnahme spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen und den Abschluss eines Vertrages zwischen einem Förderungswerber und dem Bund.
Sonderrichtlinie Fischerei 2007-2013 (
118 KB)
1.) Änderung der Sonderrichtlinie Europäischer Fischereifonds 2007-2013 (
448 KB)
Ziele
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Strukturen
- Verbesserung der Rentabilität der Unternehmen und der Produktionsbedingungen der Unternehmer
- Sicherung und Ausbau eines ausreichend hohen Beschäftigungsniveaus
- Erhaltung der natürlichen Fischbestände
- Steigerung der Qualität der Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
- Verbesserung der Versorgungslage mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
- Verbesserung der Haltungs- und Hygienebedingungen
- Verringerung der Umweltbelastung und Verbesserung der Wasserqualität
- Steigerung der Produktion an Biofisch
- Anpassung der Kapazitäten an den Markt durch eine höhere Diversität von Produkten
- Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten
- Bessere Versorgung des lokalen Marktes mit frischen Produkten
Was wird gefördert?
Produktive Investitionen in der Aquakultur
- Steigerung der Erzeugungskapazität durch den Bau neuer Zuchtanlagen (einschließlich Brutanlagen in der Aquakulturproduktion)
- Anstieg der Erzeugung aufgrund der Erweiterung oder Modernisierung bestehender Zuchtanlagen (einschließlich Brutanlagen in der Aquakulturproduktion)
- Erhöhung der Anzahl der in Brutanlagen erzeugten Setzlinge (für Gewässerbewirtschaftung)
Umweltschutzmaßnahmen in der Aquakultur
- Umstellung einer konventionellen Karpfenproduktion auf eine biologische Wirtschaftsweise gemäß VO 2092/91
Förderung von Investitionen in der Binnenfischerei
- Binnenfischereifahrzeuge (Ausstattung und Modernisierung)
- Bau von Einrichtungen für Binnenfischerei
- Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für Binnenfischerei
Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
- Steigerung der Verarbeitungskapazität (Bau von neuen Einheiten und/oder Erweiterung bestehender Einheiten)
- Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Verarbeitungsanlagen
- Bau neuer Vermarktungseinrichtungen
- Modernisierung vorhandener Vermarktungseinrichtungen
Förderung von Pilotprojekten
- Erprobung von Bewirtschaftungsplänen und Plänen zur Aufteilung des Fischereiaufwandes
- Vorhaben zur Erprobung von alternativen Bestandsbewirtschaftungstechniken
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, juristische Personen (sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt), Personenvereinigungen (sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt), mit Niederlassung in Österreich, die im Bereich der Fischproduktion, -verarbeitung oder - vermarktung im Inland tätig sind und ein Vorhaben entsprechend den Zielsetzungen des Programms verfolgen.
Voraussetzungen:
- geeignete Fischereiausbildung, die den Vorgaben des Bundesamtes für Wasserwirtschaft für die jeweiligen Lehrpläne entspricht und vom Begleitausschuss für Fischerei und Aquakultur genehmigt wurde oder
- angemessene Berufserfahrung im jeweiligen Bereich von mindestens fünf Jahren
Wie wird gefördert?
Investitionszuschuss bis zu 30 % zu den anrechenbaren Investitionskosten
Mindestinvestition von € 5.000,- pro Vorhaben oder pro Jahr
Förderstelle:
Kontakt für Nord- und Osttirol
DI Gottfried Moosmann
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9![]()
+43 (0)512 508 3907 oder 3902![]()
+43 (0)512 508 3905
gottfried.moosmann@tirol.gv.at
Gruppe Agrar
Weitere Informationen:
Investitionen in die Fischerei
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ![]()


