Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Einzelbetriebliche Investition 2007-2013

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3882
Fax+43 (0)512 508 3905

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[ Formulare ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Einzelbetriebliche Investition 2007-2013

  ]

Von EU, Bund und Land Tirol werden unter folgenden Zielsetzungen Investitionen am Heimhof und auf Almen gefördert:

  • Was wird gefördert? 

Laut derzeitigem Stand sind nachfolgende Investitionen förderbar:

Heimhof: 

  • Investitionen im Stallbereich, Um- und Neubau
  • Wirtschaftsgebäude/Tennen
  • Güllegruben und Miststätten

Almen:

  • Investitionen in Almställen und Almhütten
  • Neubauten v. Milchkammern inklusive Melktechnik
  • Interne Almerschließungen
  • Stromversorgung von Milchviehalmen
  • Wasserversorgung auf/für Almen
  • Sennereien auf Almen
  • Wer wird gefördert?

Bauern und Bäuerinnen, die in Tirol eine(n) Hof/Alm BEWIRTSCHAFTEN (Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen)

  • Wie wird gefördert?

Durch Investitionszuschuss (INZU) und/oder Agrarinvestitionskredit (AIK).
Die Förderprozentsätze sind zur Zeit noch nicht fixiert.
Für die Auszahlung der Förderung ist die Vorlage von Originalrechnungen inklusive Zahlungsbelegen (Umsatzlisten) und Eigenleistungsaufstellungen notwendig.

Einige wichtige Fördervoraussetzungen: 

  • Antragstellung vor Baubeginn
  • maximal anrechenbare Förderkosten pro normiert ermittelter Vollarbeitskraft von € 150.000,00 in der Zeit von 2007 bis 2013 bzw. maximal € 300.000,00
  • Sicherstellen der Restfinanzierung
  • Ausreichende Berufserfahrung  z.B: Land- oder Hauswirtschaftlicher Meister/Facharbeiter, oder mindestens 5-jährige Berufserfahrung
  • Vorlage und Einhaltung aller notwendigen Bescheide z.B:. Baubescheid, Naturschutzbescheid usw.
  • Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis 

Förderstelle:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Agrarwirtschaft

Für Investitionsmaßnahmen bei Gärtnereien bzw. für Förderungen der Be- und
Verarbeitungsräumen ist die
Förderstelle:
Landeslandwirtschaftskammer für Tirol Externer Link

Förderantrag & Formulare