Von EU, Bund und Land Tirol werden unter folgenden Zielsetzungen Investitionen am Heimhof und auf Almen gefördert:
- Was wird gefördert?
Laut derzeitigem Stand sind nachfolgende Investitionen förderbar:
Heimhof:
- Investitionen im Stallbereich, Um- und Neubau
- Wirtschaftsgebäude/Tennen
- Güllegruben und Miststätten
Almen:
- Investitionen in Almställen und Almhütten
- Neubauten v. Milchkammern inklusive Melktechnik
- Interne Almerschließungen
- Stromversorgung von Milchviehalmen
- Wasserversorgung auf/für Almen
- Sennereien auf Almen
- Wer wird gefördert?
Bauern und Bäuerinnen, die in Tirol eine(n) Hof/Alm BEWIRTSCHAFTEN (Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen)
- Wie wird gefördert?
Durch Investitionszuschuss (INZU) und/oder Agrarinvestitionskredit (AIK).
Die Förderprozentsätze sind zur Zeit noch nicht fixiert.
Für die Auszahlung der Förderung ist die Vorlage von Originalrechnungen inklusive Zahlungsbelegen (Umsatzlisten) und Eigenleistungsaufstellungen notwendig.
Einige wichtige Fördervoraussetzungen:
- Antragstellung vor Baubeginn
- maximal anrechenbare Förderkosten pro normiert ermittelter Vollarbeitskraft von € 150.000,00 in der Zeit von 2007 bis 2013 bzw. maximal € 300.000,00
- Sicherstellen der Restfinanzierung
- Ausreichende Berufserfahrung z.B: Land- oder Hauswirtschaftlicher Meister/Facharbeiter, oder mindestens 5-jährige Berufserfahrung
- Vorlage und Einhaltung aller notwendigen Bescheide z.B:. Baubescheid, Naturschutzbescheid usw.
- Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis
Förderstelle:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Agrarwirtschaft
Für Investitionsmaßnahmen bei Gärtnereien bzw. für Förderungen der Be- und
Verarbeitungsräumen ist die
Förderstelle:
Landeslandwirtschaftskammer für Tirol


