Die Leistungen des Landeskulturfonds (LKF)
- Agrarinvestitionskredite:
Darlehen für Neu-, Zu- und Umbauten von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden
Darlehen für Einrichtungen des bäuerlichen Zu- und Nebenerwerbs
Darlehen für landwirtschaftliche Maschinen der Außenwirtschaft
Darlehen für landwirtschaftliche Maschinen der Innenwirtschaft
Darlehen für Qualitätsverbesserungen in der bäuerlichen Tourismuswirtschaft
Download: Formular Darlehensansuchen (
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- An- und Verkauf landwirtschaftlicher Liegenschaften:
Dem Landeskulturfonds obliegt der Ankauf von auslaufenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sofern kein bäuerlicher Interessent/sofern keine bäuerliche Interessentin vorhanden ist. Dieser Grundbesitz wird in weiterer Folge an geeignete bäuerliche Interessenten/innen, die den Bestimmungen des Grundverkehrsgesetzes entsprechen, weiterveräußert oder im Falle von Grundzusammenlegungen oder Flurbereinigungen in laufende Verfahren eingebracht. Jedenfalls ist auf eine sinnvolle agrarstrukturelle Verwertung der Liegenschaften Bedacht zu nehmen.
- Darlehen für DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft:
In enger Zusammenarbeit mit der Land- und Forstarbeiterkammer für Tirol verwaltet der Landeskulturfonds für Tirol Darlehen zur Förderung des Baues von Wohnungen und Eigenheimen für DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft. Diesbezügliche Ansuchen müssen bei der Landarbeiterkammer
für Tirol eingebracht werden.
- Wasserleitungsfonds:
Dem Landeskulturfonds obliegt die Abwicklung von Landesdarlehen an Gemeinden für Wasserleitungs- und Kanalisationsprojekte. Diesbezügliche Ansuchen werden von den Gemeinden an die Gemeindeabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gerichtet, von dieser einer Prüfung unterzogen und an den Landeskulturfonds für Tirol zur Abwicklung weitergeleitet.


