Der Landeskulturfonds für vergibt Darlehen für Einrichtungen des bäuerlichen Neben- und Zuerwerbs.
- Was wird gefördert?
z.B.: Verarbeitungs- und Vermarktungsräume, Direktvermarktungsräume
- Warum wird gefördert?
Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens, Verbesserung der Hygienebedingungen und Förderung der Erwerbsdiversifizierung durch Umstellung der Erzeugung
- Wer wird gefördert?
Mögliche Förderungsempfänger/innen sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und die Voraussetzungen lt. Sonderrichtlinie für die Umsetzung der „Sonstigen Maßnahmen“ (BMLFUW) des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums erfüllen.
- Wie wird gefördert?
Der Landeskulturfonds gewährt Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten und/oder Investitionszuschüsse.
Kontakt:
Tamara Volderauer![]()
A 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greilstraße 9
+43 (0)512 508 3876
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+43 (0)512 508 3875
Maria Ebner![]()
A 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greilstraße 9
+43 (0)512 508 3877![]()
+43 (0)512 508 3875
landeskulturfonds@tirol.gv.at
Landeskulturfonds


