Das Land Tirol fördert die Erschließung des ländlichen Raumes und unerschlossener Höfe zur Sicherung der Infrastrukturen Besiedelungsdichte und damit verbunden einer flächendeckenden Bewirtschaftung, d. h. aber auch die Erhaltung des ländlichen Kultur- und Erholungsraums.
- Was wird gefördert?
Neuerrichtung von landwirtschaftlichen Seilwegen und der Umbau bzw. die Generalsanierung von bestehenden Anlagen.
- Wer wird gefördert?
Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes
Bringungsgemeinschaften im Sinne des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes
- Wie wird gefördert?
Investitionszuschüsse
Fördervoraussetzungen:
Gestattungen und sonstige Bewilligungen (soweit erforderlich)
Verpflichtungserklärung
Kontoeinrichtung bzw. - Kontobekanntgabe
Förderstelle:
Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Ländlicher Raum
Agrar Lienz
Weitere Informationen:
Seilwegbau des Landes Tirol


