Das Land Tirol fördert, zum Teil mit Unterstützung durch EU und Bund, die Erschließung des ländlichen Raumes und unerschlossener Höfe. Damit werden bestehende Infrastrukturen und die Besiedelungsdichte gesichert und somit eine flächendeckende Bewirtschaftung und die Erhaltung des ländlichen Kultur- und Erholungsraumes gewährleistet.
- Was wird gefördert?
Neuerrichtung von Weganlagen und der Umbau bzw. die Sanierung unzureichend ausgebauter Weganlagen im ländlichen Raum, die vornehmlich der Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe dienen.
- Wer wird gefördert?
Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes (Einzelhofzufahrt)
Personenvereinigungen auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages gemäß ABGB
Straßeninteressentschaften im Sinne des Tiroler Straßengesetzes
Bringungsgemeinschaften im Sinne des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes
Gemeinden
- Wie wird gefördert?
Investitionszuschüsse
Agrarinvestitionskredite
Fördervoraussetzungen:
Straßenbaurechtliche Bewilligung (Bauanzeige oder Baubescheid)
Naturschutzrechtliche Bewilligung (soweit erforderlich)
Forstrechtliche Bewilligung (soweit erforderlich)
Wasserrechtliche Bewilligung (soweit erforderlich)
Gestattungen und sonstige Bewilligungen (soweit erforderlich)
Verpflichtungserklärung
Kontoeinrichtung bzw. -Kontobekanntgabe
Förderstelle:
Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Ländlicher Raum
Agrar Lienz


