Genehmigungen von Anträgen zur Ein-, Um- und Aussprengelung an Berufsschulen:
Hier werden Ansuchen um Genehmigung des Berufsschulbesuches abweichend der gültigen Sprengelverordnung gestellt.
Einsprengelung: der ordentliche Schulsprengel liegt in einem anderen Bundesland
Aussprengelung: der ordentliche Schulsprengel liegt in Tirol
Umsprengelung: Wechsel der Schule innerhalb Tirols
Länderübergreifende Umsprengelung:
Wechsel der Schule innerhalb Österreichs (ordentlicher Schulsprengel liegt bereits in einem anderen Bundesland)
Aufnahme als außerordentliche/n SchülerIn:
Betrifft Lehr- und Schulabbrecher welche einen Beruf erlernen möchten, jedoch in keinem gültigen Lehrverhältnis stehen.
Abrechnung mit anderen Bundesländern betreffend der Kuchler Vereinbarung über Schulbesuche in einem anderen Bundesland:
Für Schulbesuche laut Kuchler Standortverzeichnis wird ein einheitlicher Beitrag zum Sach- und Personalaufwand pro Schulbesuch verrechnet.
Kontakt:
Dunja Kirchlechner
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9
+43(0)512 508 2544
+43(0)512 508 2545
dunja.kirchlechner@tirol.gv.at
Download-Antragsformulare:


