
- Pflanzenschutzmittellagerung; Foto: Tschöll Andreas
Die amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle umfasst sowohl Betriebskontrollen als auch Anwendungskontrollen während oder nach der Anwendung. Die Kontrollen nach der Anwendung können als Anlasskontrollen oder als Plankontrollen stattfinden.
Die Tätigkeit umfasst:
- Einhaltung der pflanzenschutzmittelrechtlichen Bestimmungen – Verwendung zugelassener Produkte
- Sachgemäße Lagerung
- Sachkunde des Anwenders
- Verfügbarkeit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung
- Pflanzenschutzmittelgeräte
- Aufzeichnungen und Betriebsunterlagen bezüglich des Erwerbs von Pflanzenschutzmitteln
- Führung des Spritztagebuches
- Kontaminationsgefahr durch den Manipulationsplatz von Pflanzenschutzmittel
DI Hubert Palfrader
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9![]()
+43 (0)512 508 2549![]()
+43 (0)512 508 2545
hubert.palfrader@tirol.gv.at


