Beihilfen für SchülerInnen der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und Haushaltungsschulen sowie der Medizinisch-technischen Fachschule fallen in die Zuständigkeit der Landesabteilung Landwirtschaftliches Schulwesen.
Rechtliche Grundlage
Schülerbeihilfengesetz des Bundes – BGBl. 455/1983 in der geltenden Fassung
Zielgruppe:
- Schüler und Schülerinnen der Land- und Forstwirtschaftlichen Fachschulen und der Haushaltungsschulen
- Schüler und Schülerinnen der Medizinisch-technischen Fachschule
Voraussetzungen
Soziale Bedürftigkeit – Einkommen, Familienstand, Familiengröße
Günstiger Schulerfolg – Notendurchschnitt der vorangehenden Schulstufe nicht schlechter als 2,90 für die Schulbeihilfe, nicht schlechter als 3,10 für die Heimbeihilfe
Antragstellung
Infoblatt und Formulare liegen in der Direktion der jeweiligen Schule auf bzw. werden von Klassenvorstand oder Klassenvorständin ausgegeben.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der sozialen Bedürftigkeit und wird unter bestimmeten Voraussetzungen erhöht (z.B. ausgezeichneter Schulerfolg) bzw. vermindert (z.B. verkürztes Unterrichtsjahr)
Grundbetrag für die Schulbeihilfe € 1.130,- (ab der zehnten Schulstufe)
Grundbetrag für die Heimbeihilfe € 1.380,- (ab der neunten Schulstufe)
Fahrtkostenbeihilfe bei Bezug der Heimbeihilfe € 105.-
Kontakt:
Martin Gstrein
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+43 (0)512 508 2545
martin.gstrein@tirol.gv.at


