Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]
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LF-Inspektion

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Land- und Forstwirtschaftsinspektion Tirol

Rechtliche Grundlagen

  • Landarbeitsgesetzes des Bundes über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft
  • Landarbeitsordnung für Tirol (LAO 2000) – LGBl. 27/2000.
  • Verordnung über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft - LGBl. 96/2001.

Aufgaben der Land- und Forstwirtschaftsinspektion

Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat durch fortlaufende Betriebskontrollen die Einhaltung der zum Schutze der land- und forstwirtschaftlichen DienstnehmerInnen erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verfügungen zu überwachen.
Ihr obliegt insbesondere die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit, der Verwendung der DienstnehmerInnen, Arbeitszeit, Betriebsvereinbarung, DienstnehmerInnenverzeichnisse, Lohnzahlung, Beschäftigung der Jugendlichen, Ausbildung der Lehrlinge, PraktikantenInnen und der Kinderarbeit.
Weiters hat sie die in den Betrieben verwendeten landwirtschaftlichen Maschinen und alle baulichen Anlagen auf die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen bzw. auf den baulichen Zustand hin zu prüfen.
In den Fragen der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge und der Unfallverhütung ist das Einvernehmen mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern zu pflegen.
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist begutachtendes Fachorgan auf dem Gebiet des DienstnehmerInnenschutzes in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. sicherheitstechnische Stellungnahmen zu landwirtschaftlichen Bauvorhaben).
Der Landesregierung ist alljährlich ein Bericht über die Tätigkeiten und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu erstatten.

Kontakt:
Martin GSTREIN
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9
+43 (0)512 508 2548
+43 (0)512 508 2545
E-Mailmartin.gstrein@tirol.gv.at