Druckgeräte sind Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter oder Rohrleitungen mit einem hohen Innendruck.
Beispielsweise sind Dampfkessel, Flüssiggaslagerbehälter samt Leitungen, Kälteanlagen, Kompressoranlagen, Druckluftleitungen, Durckbehälter für technische Gase, Hydraulikspeicher, Expansionsgefäße, bis hin zu Haushaltsgeräten wie Schnellkochtöpfen und Kaffeemaschinen, Druckgeräte.
Im Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz
, BGBl. Nr. 211/1992) und die dazu erlassenen Verordnungen werden die Anforderungen an Herstellung und Betrieb von Druckgeräten festgelegt.
Ein Leitfaden für Installateure zum Thema Kesselgesetz steht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
zum download zur Verfügung.
Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen, Gruppe Landesbaudirektion
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
+43 (0) 512/508-4151
+43 (0) 512/508-4155
esa@tirol.gv.at


