Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Elektrotechnik

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Elektrotechnik

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In Österreich sind die grundlegenden Schutzziele für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen im Elektrotechnikgesetz (ETG) geregelt. Die verbindlich anzuwendenden Sicherheitsvorschriften zur Ausführung elektrischer Anlagen sind in der Elektrotechnikverordnung (ETV), die regelmäßig aktualisiert wird, angeführt. Die aktuellen Ausgaben des ETG und der ETV stehen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS Externer Link) zur Verfügung.

Die Sicherheitsvorschriften sind zum überwiegenden Teil Europanormen, teils jedoch mit österreichspezifischen Abweichungen. Da die Sicherheitsvorschriften zwingend einzuhalten sind und Abweichungen nur vom Bundesminister erteilt werden können, wird empfohlen, vor der Ausführung elektrischer Anlagen die ETV und die verbindlichen Sicherheitsvorschriften einzusehen.

Anpassungsverpflichtungen

Im ETG ist festgelegt, dass bestehende elektrische Anlagen nach den Sicherheitsvorschriften, die zum Zeitpunkt der Herstellung der Anlage in Geltung standen, weiter betrieben und instand gehalten werden dürfen.
Die Anwendung der neuen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften bei bestehenden Anlagen ist im Elektrotechnikgesetz nur bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen elektrischer Anlagen, wie dem Anschluss von neuen Räumen oder der Erneuerung einer Steigleitung, vorgesehen. Weiters gibt es Anpassungsverpflichtungen für bestimmte Nutzungsbereiche, wie medizinisch genutzte Räume oder Räume, in denen explosionsgeschützte Installationen vorhanden sind.

Zu beachten sind die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen der elektrischen Anlage bei Neuvermietung.

 

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