Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Informationen für Gasinstallateure und Planer

[ Kontakt ]

AdresseHerrengasse 1-3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4151
Fax+43 (0)512 508 4155
[ 

Informationen für Gasinstallateure und Planer

  ]

Zum Zweck der einheitlichen Auslegung der im Tiroler Gasgesetz 2000 Externer Link, LGBl Nr. 78/2000, festgelegten Rahmenbedingungen wurden Richtlinien für die Installation und den Betrieb von Erd- und Flüssiggasanlagen erstellt.

Tiroler Flüssiggasrichtlinie (pdf 67 KB)

Tiroler Erdgasrichtlinie (pdf 65 KB)

Bedingungen für Gasleitungen in Garagen (pdf 11 KB)

 

Neuerungen aufgrund der OIB Richtlinien Externer Link seit 1.1.2008:

Die Abgasführung von Feuerstätten muss auf alle Fälle über Dach erfolgen. Abweichungen sind nur bei bestehenden Gebäuden möglich, wenn ein Brennwertgerät der Type C gemäß ÖVGW Richtlinie G1 eingesetzt wird und der Aufwand zur Abgasführung über Dach einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen, Gruppe Landesbaudirektion
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
+43 (0) 512/508-4151
+43 (0) 512/508-4155
E-Mailesa@tirol.gv.at