Zum Zweck der einheitlichen Auslegung der im Tiroler Gasgesetz 2000
, LGBl Nr. 78/2000, festgelegten Rahmenbedingungen wurden Richtlinien für die Installation und den Betrieb von Erd- und Flüssiggasanlagen erstellt.
Tiroler Flüssiggasrichtlinie (
67 KB)
Tiroler Erdgasrichtlinie (
65 KB)
Bedingungen für Gasleitungen in Garagen (
11 KB)
Neuerungen aufgrund der OIB Richtlinien
seit 1.1.2008:
Die Abgasführung von Feuerstätten muss auf alle Fälle über Dach erfolgen. Abweichungen sind nur bei bestehenden Gebäuden möglich, wenn ein Brennwertgerät der Type C gemäß ÖVGW Richtlinie G1 eingesetzt wird und der Aufwand zur Abgasführung über Dach einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen, Gruppe Landesbaudirektion
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
+43 (0) 512/508-4151
+43 (0) 512/508-4155
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