20.10.2011
Schalltechnik
Die Sachverständigen für Schalltechnik und Erschütterungen der Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen werden in Verfahren des Amtes der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaften zur Prüfung von Emissionen und Berechnung der Schallimmissionen bei den Nachbarn herangezogen. Die schalltechnischen Gutachten werden für Verfahren nach der Gewerbeordnung, dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Veranstaltungsgesetz, dem Mineralrohstoffgesetz, dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, dem Raumordnungsgesetz und dem Krankenanstaltengesetz erstellt.
Die Messungen und Berechnungen werden nach den gültigen Normen (ÖNORM S 5004, ÖNORM ISO 9613-2, usw.) durchgeführt. Die schalltechnische Beurteilung erfolgt nach der ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1/2008
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Die Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen betreibt drei Dauermesstellen zur Registrierung des Fluglärms in Innsbruck und stellt Sachverständige in eisenbahnrechtlichen Verfahren zum Thema Lärm- und Erschütterungsschutz zur Verfügung. Bezüglich des Schallschutzes an Straßen (Lärmschutzfenster, Lärmschutzwände) ist das Sachgebiet Straßenerhaltung zuständig.
Die Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen leitet auch das Projekt zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG. Nach dieser Richtlinie sind strategische Umgebungslärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Aktionspläne auszuarbeiten. Diese wurden in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Straßenbau, Verkehrsplanung, Raumordnung und der Stadtgemeinde Innsbruck erstellt und sind unter http://www.laerminfo.at/
veröffentlicht.
Für Projektanten:
Projektangaben zur Schallemission sollen anhand des Leitfadens
"Anforderungen an schalltechnische Projekte in Betriebsanlagenverfahren "
des Umweltbundesamts Wien erstellt werden, damit sicher gestellt ist, dass die Emissionsangaben vollständig und ausreichend zur Beurteilung durch die Sachverständigen sind.
Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen, Gruppe Landesbaudirektion
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
+43 (0) 512/508-4151
+43 (0) 512/508-4155
esa@tirol.gv.at


