Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Schallschutz im Anlagenverfahren

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Schallschutz im Anlagenverfahren

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20.10.2011

Schalltechnik

Die Sachverständigen für Schalltechnik und Erschütterungen der Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen werden in Verfahren des Amtes der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaften zur Prüfung von Emissionen und Berechnung der Schallimmissionen bei den Nachbarn herangezogen. Die schalltechnischen Gutachten werden für Verfahren nach der Gewerbeordnung, dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Veranstaltungsgesetz, dem Mineralrohstoffgesetz, dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, dem Raumordnungsgesetz und dem Krankenanstaltengesetz erstellt.
Die Messungen und Berechnungen werden nach den gültigen Normen (ÖNORM S 5004, ÖNORM ISO 9613-2, usw.) durchgeführt. Die schalltechnische Beurteilung erfolgt nach der ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1/2008 Externer Link  .
Die Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen betreibt drei Dauermesstellen zur Registrierung des Fluglärms in Innsbruck und stellt Sachverständige in eisenbahnrechtlichen Verfahren zum Thema Lärm- und Erschütterungsschutz zur Verfügung. Bezüglich des Schallschutzes an Straßen (Lärmschutzfenster, Lärmschutzwände) ist das Sachgebiet Straßenerhaltung zuständig.
Die Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen leitet auch das Projekt zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG. Nach dieser Richtlinie sind strategische Umgebungslärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Aktionspläne auszuarbeiten. Diese wurden in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Straßenbau, Verkehrsplanung, Raumordnung und der Stadtgemeinde Innsbruck erstellt und sind unter http://www.laerminfo.at/ Externer Link veröffentlicht.

Für Projektanten:
Projektangaben zur Schallemission sollen anhand des Leitfadens
"Anforderungen an schalltechnische Projekte in Betriebsanlagenverfahren  " Externer Link des Umweltbundesamts Wien erstellt werden, damit sicher gestellt ist, dass die Emissionsangaben vollständig und ausreichend zur Beurteilung durch die Sachverständigen sind. 

Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen, Gruppe Landesbaudirektion
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