In Länderzuständigkeit fallen Schiförderbänder, Schlepplifte, Sessellifte und kuppelbare Sesselbahnen sowie Materialseilbahnen.
Die Sachverständigen der Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen begutachten Neuprojekte und Umbauten von Seilbahnanlagen seilbahn- und elektrotechnisch. Im Zuge der behördlichen Aufsicht werden technische Begutachtungen vorgenommen und bestehende Anlagen geprüft.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung von EU-weiten Vorgaben erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium und den anderen Bundesländern, um einheitlich und koordiniert vorzugehen.
Rechtliche Zuständigkeit
- Schlepplifte, Schiförderbänder und gewerbliche Materialseilbahnen: Bezirksverwaltungsbehörden
(Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistrat Innsbruck) - landwirtschaftliche Seilbahnen: Abteilung Zusammenlegung, Bringung und Servituten

- Sessellifte und Seilbahnen: Sachgebiet Seilbahnrecht

Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen, Gruppe Landesbaudirektion
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
+43 (0) 512/508-4151
+43 (0) 512/508-4155
esa@tirol.gv.at


