Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in gewerblichen Betriebsanlagen müssen die Bestimmungen der Verordnung über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
(VbF BGBl. Nr. 240/1991) eingehalten werden.
Wenn explosionsfähige Dampf- Luftgemische auftreten können, ist der betriebliche Explosionschutz darauf abzustimmen und ein Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT, BGBl. Nr. 309/2004, zu erstellen.
Im privaten Bereich unterliegt die Lagerung von Heizöl den Bestimmungen des Tiroler Heizungsanlagengesetzes und der Tiroler Heizungsanlagenverordnung.
Brennbare Flüssigkeiten im Privathaushalt (Benzine, Lösemittel, Lacke) sollen in Kleinmengen in gut durchlüfteten bzw. lüftbaren Bereichen in fest verschlossenen Behältnissen, unerreichbar für Kinder, aufbewahrt werden.
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