Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Brennbare Flüssigkeiten

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AdresseHerrengasse 1-3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4151
Fax+43 (0)512 508 4155
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Brennbare Flüssigkeiten

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Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in gewerblichen Betriebsanlagen müssen die Bestimmungen der Verordnung über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten Externer Link (VbF BGBl. Nr. 240/1991) eingehalten werden.

Wenn explosionsfähige Dampf- Luftgemische auftreten können, ist der betriebliche Explosionschutz darauf abzustimmen und ein Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT, BGBl. Nr. 309/2004, zu erstellen.  

Im privaten Bereich unterliegt die Lagerung von Heizöl den Bestimmungen des Tiroler Heizungsanlagengesetzes und der Tiroler Heizungsanlagenverordnung.

Brennbare Flüssigkeiten im Privathaushalt (Benzine, Lösemittel, Lacke) sollen in Kleinmengen in gut durchlüfteten bzw. lüftbaren Bereichen in fest verschlossenen Behältnissen, unerreichbar für Kinder, aufbewahrt werden.

Abteilung Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen, Gruppe Landesbaudirektion
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
+43 (0) 512/508-4151
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E-Mailesa@tirol.gv.at