Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet. Derzeit verfügen alle Gemeinden über einen Flächenwidmungsplan. Nach Erstellung der Örtlichen Raumordnungskonzepte werden diese Flächenwidmungspläne nun überarbeitet und neu erlassen. Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt für jedermann zur Einsichtnahme auf.
Im Wesentlichen werden folgenden Widmungskategorien unterschieden:
Freiland
Bauland
Vorbehaltsflächen
Sonderflächen
Der "neue" Flächenwidmungsplan (
1.6 MB) (Mit der Novelle des TROG 2006 im Jahr 2011 wurde es notwendig, den planungstechnischen Überblick zum Flächenwidmungsplan (Hrsg. Sept. 2009) zu überarbeiten.)
Der "alte" Flächenwidmungsplan (
892 KB)


