Auftrag
Die Ziele und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung sind vielschichtig. Im Kern geht es darum, im ganzen Land und in den einzelnen Regionen gute Voraussetzungen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung zu schaffen.
Die Gewährleistung einer hohen Lebensqualität für die BürgerInnen, die Sicherstellung bestmöglicher Standortbedingungen für die Wirtschaft, die Ausgewogenheit zwischen städtischen und ländlichen Regionen, der Schutz und die Schonung unserer natur- und kulturräumlichen Besonderheiten und die Nutzung der Chancen aus grenzüberschreitenden Verflechtungen stehen dabei im Vordergrund.
Hier tut sich auch jede Menge an Widersprüchen auf – zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen, aber auch zwischen Gegenwartsdynamik und nachhaltigkeitsorientierter Zukunftsvorsorge. Das alles macht die überörtliche Raumordnung zu einer herausfordernden und anspruchsvollen Aufgabe.
Koordinierung
Einflüsse auf die räumliche Entwicklung gehen von allen staatlichen Ebenen aus, von den Gemeinden bis zur EU. Zugleich sind es sehr viele öffentliche Stellen, die mit ihren Projekten und Entscheidungen „raumwirksam“ tätig sind. Eine zentrale Aufgabe der überörtlichen Raumordnung ist es daher, diese verschiedenen Einflüsse und Entscheidungsebenen bestmöglich zu koordinieren.
Die Verkehrsplanung, der Naturschutz, die Wasserwirtschaft und die Vorsorge vor Naturgefahren, die Regionalpolitik, das Forstwesen, die Rohstoffgewinnung – das sind nur einige wenige Beispiele für Themen, bei denen intensiver raumplanerischer Abstimmungsbedarf besteht.
Instrumente
Der überörtlichen Raumordnung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Verordnete Raumordnungsprogramme haben den höchsten Verbindlichkeitsgrad. Der Sammelbegriff Raumordnungspläne beinhaltet verschiedenste Formen nicht rechtsverbindlicher Planungen, die dennoch von hoher praktischer Bedeutung sein können. Generelle Beurteilungsrichtlinien für bestimmte Arten von Vorhaben und die Beurteilung der Raumverträglichkeit von Einzelprojekten ergänzen diese Palette.
Nicht minder wichtig als die planerischen Aussagen und Festlegungen, ist der Weg, wie sie zustande kommen. Die überörtliche Raumordnung setzt auf Transparenz und forciert die partnerschaftliche Einbindung der Beteiligten in die Planungsprozesse.
Schwerpunkte
Die aktuellen Schwerpunkte der überörtlichen Raumordnung in Tirol liegen in der raumverträglichen Entwicklung der Sport- und Freizeitinfrastruktur (Seilbahngrundsätze, Golfplatzkonzept), in der Freiflächensicherung in Talräumen (landwirtschaftliche Vorrangflächen, Grünzonen), in der Steuerung der Einkaufszentrenentwicklung im Interesse einer räumlich ausgewogenen Versorgungsstruktur und in der Vorgabe raumplanerischer Kriterien für die Rohstoffgewinnung.
Ein besonderes Anliegen ist darüber hinaus die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit bei der Schaffung hochwertiger Gewerbe- und Industriegebiete. Intensiv wird derzeit auch an der Entwicklung gemeinsamer Strategien und an der Intensivierung der Zusammenarbeit in der Stadtregion Innsbruck gearbeitet. Schwerpunktthemen sind dabei derzeit der Einzelhandel und die Freizeitinfrastruktur.


