Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

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Frage 1: Was ist der Emissionskataster Tirol?

Frage 1: Was ist der Emissionskataster Tirol?

Ein Emissionskataster dient dazu, die wichtigsten anthropogenen (durch den Menschen verursachte) Emissionen in einem räumlich (Geographisches Informationssystem GIS) und zeitlich (Bezugszeitraum) gegliederten Verzeichnis zu erfassen. Er stellt ein Planungsinstrument zur Erstellung von Maßnahmenprogrammen nach § 9a Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) [1] dar. In deren Umsetzung werden konkrete Luftreinhaltemaßnahmen vorgeschrieben. Weiters dient der Emissionskataster als verwaltungstechnische Anwendung für die Dokumentation und Weiterverwendung emissionsrelevanter und teilweise energetischer Daten (z. B. für Immissionsprognosen). Die Erfassung der Emissionsdaten dient zum besseren Verständnis von Ursache, Quelle, Ausmaß und Wirkung von Emissionen. Somit soll eine gezielte Umsetzung von Maßnahmenplanungen zur Reduktion luftverunreinigender Substanzen ermöglicht werden.

[1] Immissionsschutzgesetz – Luft, Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirt-schaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden (Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997 i. d. g. F.

 


Frage 2: Welche Bereiche umfasst der Emissionskataster Tirol?

Frage 2: Welche Bereiche umfasst der Emissionskataster Tirol?

Die Einteilung des Emissionskatasters Tirol erfolgt in die 4 Hauptsektoren Gewerbe & Industrie, Hausbrand, Verkehr und  Landwirtschaft. Nach diesen Hauptsektoren wird der Emissionskataster sowohl erstellt als auch ausgewertet.


Frage 3: Welche Luftschadstoffe werden im Emissionskataster Tirol erfasst und auf welche Rechtsbasis stützen sich die Erhebungen?

Frage 3: Welche Luftschadstoffe werden im Emissionskataster Tirol erfasst und auf welche Rechtsbasis stützen sich die Erhebungen?

Die erfassten Luftschadstoffe sind Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC), Ammoniak (NH3), Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Grobstaub (Total Suspended Particulates, TSP), Feinstaub (Particulate Matter 10, PM10), Feinststaub (Particulate Matter 2,5, PM2,5)  sowie Methan (CH4, nur in der Landwirtschaft). Die Grundlagen für die Erstellung des Emissionskatasters finden sich in § 9 IG-L und in der nach dieser Gesetzesbestimmung erlassene Emissionskatasterverordnung [2].

[2] Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Inhalt und Umfang der Emissionskataster (Emissionskatasterverordnung), BGBl II Nr. 214/2002 i. d. g. F.


Frage 4: Wie wird der Sektor Gewerbe & Industrie erhoben und berechnet?

Frage 4: Wie wird der Sektor Gewerbe & Industrie erhoben und berechnet?

Für diesen Sektor gibt es wie bereits für das Basisjahr 2005 durchgeführt eine Erhebungsbogenaktion, in welcher die Betriebe und Unternehmen Tirols gebeten werden, die Emissionskatastererstellung für das erste Fortschreibungsjahr 2010 mit ihren Angaben zu unterstützen.

Die Befragung betrifft Heizungs-/Kühlungs-, Kessel- und sonstige Anlagen sowie eingesetzte Energieträger, Lösungsmittelanwendungen, Offroad-Fahrzeuge, Tankstellen sowie den Umsschlag von mineralischen Rohstoffen [3]. Die Betriebe werden auf dem Postweg oder per e-Mail kontaktiert und gebeten, die für sie zutreffenden Unterlagen - siehe Erhebung 2010 [ Formulare ] - herunterzuladen und ausgefüllt zu retournieren.

Die so erhobenen Arbeitsstätten werden mit ihren Emissionsfrachten als Punktquellen erfaßt, die übrigen Betriebe und Unternehmen werden als sogenannte Flächenquellen einer statistischen Hochrechnung unterworfen, um auf die Gesamtheit von Gewerbe und Industrie zu schließen. Die Berechnung der Emissions-frachten aus Gewerbe und Industrie erfolgt neben aktivitätsbezogenen Emissionsfaktoren über betriebs- und anlagenspezifische Daten wie Abgasvolumenströme, Schadstoffkonzentrationen, Anlagenleistungen und Betriebsstunden.

[3] Die Berechnung der Emissionsfrachten aus dem Umschlag von mineralischen Rohstoffen (Schottergruben,   Steinbrüche) erfolgt auf Basis der Daten einer gesonderten Erhebung dieses Sektors - der mineralrohstoffverarbeitende Sektor wird deshalb in dieser Erhebung nicht kontaktiert.


Frage 5 : Was sind Aktivitäten und Emissionsfaktoren?

Frage 5 : Was sind Aktivitäten und Emissionsfaktoren?

Eine Aktivität stellt bei der Berechnung von Emissionsfrachten denjenigen Prozess dar, auf den sich eine Emission bezieht, oder anders gesagt, eine Emissionsfracht entstammt einem bestimmten Vorgang, der als Aktivität bezeichnet wird. Das kann z. B. eine Verbrennung von kohlenstoff- und stickstoffhaltigen Substanzen sein, wodurch z. B. CO2 und NOx entstehen, oder das Lackieren eines Bauteiles, wobei leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe aus Lösungsmitteln an die Umgebung abgegeben werden.

Ein Emissionsfaktor quantifiziert die Menge einer bestimmten Substanz, die bei einem bestimmten Prozess an die Umgebung abgegeben wird z. B. kg CO2 pro Kubikmeter verbranntem Erdgas. Der repräsentative Emissions-faktor stellt einen Durchschnittswert über prozessspezifische Merkmale dar. Bei Verbrennungsvorgängen etwa fließen Parameter wie das Anlagenalter, unterschiedliche Lastzustände, Wartung und Pflege der Anlage oder die Feuchtigkeit des Brennstoffes in die Erstellung der Emissionsfaktoren ein. Da diese Parameter Schwankungen unterliegen, sind Emissionsfaktoren als nationale Mittelwerte über einen bestimmten Querschnitt von Anlagen oder Prozessen zu betrachten.


Frage 6: Muss mein Unternehmen bei den Erhebungen zum Emissionskataster Tirol verpflichtend mitmachen?

Frage 6: Muss mein Unternehmen bei den Erhebungen zum Emissionskataster Tirol verpflichtend mitmachen?

Das Immissionsschutzgesetz - Luft, IG-L, BGBl. I Nr. 115/1997, regelt in § 9 Abs. 3: "Soweit dies zur Erstellung des Emissionskatasters erforderlich ist, hat der Landeshauptmann auf alle bei den Behörden vorhandenen Daten zurückzugreifen. Soweit erforderlich, haben Betreiber von Anlagen (§ 2 Abs. 10) dem Landeshauptmann auf Verlangen Auskünfte über vorhandene Meßergebnisse sowie über vorhandene emissionsbezogene Daten, wie Menge, Art und Zusammensetzung der Brennstoffe und Produktionsmittel und emissionsmindernde Vorkehrungen, zu erteilen."

Vor diesem Hintergrund werden Unternehmen, Betriebe und Arbeitsstätten höflich ersucht, Datenerhebungen bestmöglich zu unterstützen und damit einen hohen Qualitätsstandard für die regionale Umweltplanung zu gewährleisten.

 


Frage 7: Welche Fragen werden den Betrieben und Unternehmen Tirols gestellt?

Frage 7: Welche Fragen werden den Betrieben und Unternehmen Tirols gestellt?

Die Betriebe werden zu verschiedenen emissionsrelevanten betrieblichen Vorgängen, Tätigkeiten und technischen Einrichtungen befragt. Basis hierfür bilden entsprechende Berichtspflichten, wie sie sich etwa aus dem Emissionsschutzgesetz Kesselanlagen [4] oder der VOC-Anlagen-Verordnung [5] ergeben. Die Befragung gliedert sich in die folgenden Abschnitte:

  • Angaben zum BETRIEB/Angaben zur BETRIEBSANLAGE
  • Beiblatt A HEIZUNGSANLAGEN zur Raumwärmeerzeugung und/oder der Erzeugung von Warmwasser und zur Bereitstellung von Prozesswärme sowie Kühlanlagen inkl. Klimaanlagen zur Kühlung/Kälteerzeugung
  • Beiblatt B DAMPFKESSELANLAGEN und GASTURBINEN zur Erzeugung von Prozesswärme (-kälte) und/oder zur Raumwärmeerzeugung (Kühlung, Klimatisierung) und Warmwasserbereitung
  • Beiblatt C SONSTIGE ANLAGEN zur Erzeugung von Prozesswärme und/oder zur Raumwärmeerzeugung und Warmwasserbereitung sowie zur Herstellung von Produkten oder zur thermischen Behandlung
  • Beiblatt D KESSEL und ANDERE FEUERUNGSEINRICHTUNGEN zum Betrieb der Dampfkessel-, Gasturbinen- oder sonstigen Anlage
  • Beiblatt E Einsatz von LÖSUNGSMITTELN und lösungsmittelhaltigen Substanzen (Malerei und Anstreicherei, Lackiererei, Metall- u. Holzschutz, Verdünnungen, Putz- und Reinigungszwecke, Klebstoffe etc.), sowie
  • Beiblatt F Einsatz von OFFROAD-FAHRZEUGEN und OFFROAD-GERÄTEN (abseits von befestigten Straßen) 
  • Beiblatt G Betrieb von öffentlich zugänglichen und privaten (FIrmentankstellen) TANKSTELLEN

[4] Emissionschutzgesetz für Kesselanlagen - EG-K, Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K) erlassen wird, BGBl. 150/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 84/2006 i. d. g. F.

[5] VOC-Anlagenverordnung – VAV, Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung der Emissione bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung - VAV), BGBl. 301/2002, idF BGBl. II Nr. 42/2005 i. d. g. F.


Frage 8: Muss mein Unternehmen alle Erhebungsunterlagen ausfüllen, die zum Download auf der Emissionskatasterwebsite stehen?

Frage 8: Muss mein Unternehmen alle Erhebungsunterlagen ausfüllen, die zum Download auf der Emissionskatasterwebsite stehen?

Die Erhebungsunterlagen sind zur größtmöglichen Abdeckung aller in Frage kommenden Emissionsquellen so gestaltet, dass sich möglichst viele Unternehmen, Betriebe und Arbeitsstätten mit der Erhebung angesprochen fühlen.

Jedoch müssen von vielen Unternehmen nicht alle Fragebogenteile ausgefüllt werden, die zum Download zur Verfügung stehen. Sehr wichtig ist es aber, dass zumindest alle Unterlagen einmal durchgesehen werden, um herauszufinden, welche Fragebogenteile für den jeweiligen Betriebsstandort von Relevanz sind.

Jedenfalls auszufüllen sind die Fragebogenteile

  • Angaben zum BETRIEB/Angaben zur BETRIEBSANLAGE

          und in den meisten Fällen das

  • Beiblatt A HEIZUNGSANLAGEN zur Raumwärmeerzeugung und/oder der Erzeugung von Warmwasser und zur Bereitstellung von Prozesswärme sowie Kühlanlagen inkl. Klimaanlagen zur Kühlung/Kälteerzeugung,

da vermutlich fast jedes Unternehmen eine Art der Raumwärmeerzeugung und/oder -kühlung in seinen Räumlichkeiten installiert hat. Die Bearbeitung aller weiteren Unterlagen hängt von der Tätigkeit und der Strukturierung des jeweiligen Unternehmens ab. Wird Wärme in großen Mengen benötigt oder aus Energieträgern bereitgestellt, so sind in den meisten Fällen auch die Beiblätter

  • Beiblatt B DAMPFKESSELANLAGEN und GASTURBINEN zur Erzeugung von Prozesswärme (-kälte) und/oder zur Raumwärmeerzeugung (Kühlung, Klimatisierung) und Warmwasserbereitung

          und/oder

  • Beiblatt C SONSTIGE ANLAGEN zur Erzeugung von Prozesswärme und/oder zur Raumwärmeerzeugung und Warmwasserbereitung sowie zur Herstellung von Produkten oder zur thermischen Behandlung

          und

  • Beiblatt D KESSEL und ANDERE FEUERUNGSEINRICHTUNGEN zum Betrieb der Dampfkessel-, Gasturbinen- oder sonstigen Anlage

zu bearbeiten. Werden in der Arbeitsstätte Lösungsmittel oder lösungsmittelhaltige Zubereitungen wie Lacke Farben etc. eingesetzt, so sind Daten darfüber im

  • Beiblatt E Einsatz von LÖSUNGSMITTELN und lösungsmittelhaltigen Substanzen (Malerei und Anstreicherei, Lackiererei, Metall- u. Holzschutz, Verdünnungen, Putz- und Reinigungszwecke, Klebstoffe etc.)

anzuführen. Sind Offroad-Fahrzeuge im Einsatz (Land, Wasser, Luft), welche etweder direkt in der Betriebsanlage verkehren, oder der Betriebsanlage zuzurechen sind, so ist das

  • Beiblatt F Einsatz von OFFROAD-FAHRZEUGEN und OFROAD-GERÄTEN (abseits von befestigten Straßen) 

auszufüllen. Sofern das Unternehmen eine öffentlich zugängliche Tankstelle darstellt oder innerhalb der Betriebsanlage eine Firmentankstelle besteht, so sind die entsprechenden Daten im

  • Beiblatt G Betrieb von öffentlich zugänglichen und privaten (FIrmentankstellen) TANKSTELLEN

anzugeben. Die Hinweise für die genaue Bearbeitung finden sich in den jeweiligen Unterlagen.


Frage 9: Muss mein Unternehmen jedes Jahr Daten zur Emissionskatastererstellug angeben?

Frage 9: Muss mein Unternehmen jedes Jahr Daten zur Emissionskatastererstellug angeben?

Die Emissionskatastererstellung nach IG-L erfolgt in fünfjährigen Abständen. Basis für die Erstellung des ersten Emissionskatasters für das Bundesland Tirol war das Jahr 2005. Demzufolge liegt der Neuerstellug das Fortschreibungsjahr 2010 zugrunde. Die Emissionskatasterverordnung, BGBl. II 214/2002, beinhaltet betreffend diese Frage unter "Fortschreibung", § 8 :" Ein gemäß dieser Verordnung erstellter Emissionskataster ist jedenfalls alle fünf Jahre zu aktualisieren. Diese Fortschreibung des Emissionskatasters ist solange fortzusetzen, bis die im Maßnahmenkatalog vorgesehenen Maßnahmen im betreffenden Sanierungs-gebiet umgesetzt worden sind und das Sanierungsziel nachweislich erreicht worden ist."


Frage 10: Was ist zu tun, wenn das Unternehmen nicht mehr existent ist, umgewandelt, verkauft oder verpachtet wurde?

Frage 10: Was ist zu tun, wenn das Unternehmen nicht mehr existent ist, umgewandelt, verkauft oder verpachtet wurde?

Sollte das angeschriebene Unternehmen unter der angegebenen Kontaktadresse nicht mehr existieren, umgewandelt, verkauft oder verpachtet worden sein, so wird höflich darum gebeten, die Unterlagen an die jeweils verantwortliche Person weiterzuleiten.

Sofern sich das betreffende Unternehmen im Konkurs befindet und z. B. ein Masseverwalter eingesetzt wurde, wird höflich ersucht, eine entsprechende Meldung an die auf dieser Website angeführte Kontaktadresse zu machen, damit eventuelle Emissionsfrachten für den betreffenden Betriebsstandort unberücksichtigt bleiben.


Frage 11: Wie werden die einlangenden Daten aus Gewerbe & Industrie qualitätsgesichert?

Frage 11: Wie werden die einlangenden Daten aus Gewerbe & Industrie qualitätsgesichert?

Die einlangenden Daten aus dem Sektor Gewerbe & Industrie werden vor dem Eingang in die Emissions-berechnung entsprechend qualitätsgesichert. Dabei durchaufen die von den Betrieben und Unternehmen angegebenen Daten bestimmte Prüfroutinen - sogenannte Plausibilitätsprüfugen - die zeigen, ob Datenangaben innerhalb oder außerhalb tolerierbarer Bereiche liegen. Die Angaben werden dazu in definierte Verhältnisse zueinander gesetzt, oder mit Referenzwerten verglichen. Dazu ein Beispiel:

Eine Firma gibt an, daß ein Heizkessel mit einer Leistung von 80 Kilowatt im Jahr 2010 mit 10.400 Liter Heizöl extra-leicht beheizt wurde und insgesamt 1.600 Stunden im Betrieb stand. In wie weit diese Werte in gültiger Relation stehen, zeigt die Plausibilitätsprüfung:

80 Kilowatt ergeben multipliziert mit 1.600 Betriebsstunden und dividiert durch 10 kWh/l 12.800 kWh, die theoretisch aus der eingesetzten Heizölmenge gewonnen werden können. Nachdem der Betrieb einen Verbrauch von 10.400 Litern Heizöl angegeben hat und dieser Wert innerhalb einer Spanne von ± 25 % liegt, wird die Angabe als plausibel ausgewiesen und fließt somit in die Emissionsberechnug ein.


Frage 12: Wie wird die Reduktion der Emissionsfrachten durch Abscheideverfahren für Luftschadstoffe in den Tiroler Betrieben und Unternehmen berücksichtigt?

Frage 12: Wie wird die Reduktion der Emissionsfrachten durch Abscheideverfahren für Luftschadstoffe in den Tiroler Betrieben und Unternehmen berücksichtigt?

Angaben von Betrieben und Unternehmen über installierte Abscheideverfahren zur Reduktion von Luftschad-stoffen werden entsprechend dem jeweils vorhandenen, technischen Verfahren berücksichtigt. Falls nicht ohnehin durch entsprechende Unterlagen bestätigt, fließt die Abscheideleistung vorhandener Abscheideverfahren für feste, flüssige und gasförmige Luftschadstoffe anhand von Erfahrungswerten aus der Technik [6] in die Berechnung ein.

[6] Emissionsfaktoren-Handbuch Emissionserklärung 2004 Baden-Württemberg, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, Groberfeld 3, Karlsruhe, www.umeg.de


Frage 13: Auf welcher Basis erfolgt die Berechnung der Emissionsfrachten des Sektors Hausbrand?

Frage 13: Auf welcher Basis erfolgt die Berechnung der Emissionsfrachten des Sektors Hausbrand?

Die Berechnung der Hausbrandemissionen erfolgt auf Basis der Daten der Ergebnisse der Wohnungserhebung im Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2010 sowie der Energiestatistik, Mikrozensus Energieeinsatz der Haushalte 2007/2008. Wesentliche Merkmale für die Berechnung des Hausbrandes sind die Wohnnutzfläche, die im jewei-ligen Gebäude oder der entsprechenden Wohneinheit vorhandene Heizungstechnologie sowie die eingesetzte Brennstoffart. Über weitere gebäudespezifische Merkmale (z. B. das Gebäudealter) sowie meteorologische Kenndaten (Heizgradtage HGT20/12) wird der jährliche Endenergiebedarf je Wohneinheit und Gebäude ermittelt. Dieser dient als Basis zur Ermittlung der Emissionsfrachten der spezifischen Luftschadstoffe des Sektors Hausbrand mittels Emissionsfaktoren.


Frage 14: Wie werden die Emissionen des Sektors Verkehr ermittelt?

Frage 14: Wie werden die Emissionen des Sektors Verkehr ermittelt?

Das Land Tirol führt seit einigen Jahren eine Verkehrswegedatenbank (Straßen- und Eisenbahndatenbank) in Verbindung mit einem gerouteten GIS (Geographisches Informationssystem) -Straßen- und Eisenbahngraphen (Verkehrswegegraph) im TIRIS (Tiroler Raumordnungs-Informationssystem). Durch diese Anwendung stehen verkehrsbezogene Inhalte wie Katastralgemeindenabschnitte, Verkehrszähl- und Regelungsabschnitte sowie Straßenneigungen zur Verfügung.

Die Erfassung der Verkehrsdaten erfolgt an 249 Zählstellen (105 Zählstellen mit Seitenrandgeräten und 144 Zählstellen mit eingebauten Schleifendetektoren) auf Autobahnen, Schnellstraßen und Landesstraßen B und L sowie an Mautstellen. Dadurch kann der jährliche, durchschnittliche, tägliche Verkehr (JDTV) für verschiedene Fahrzeuggruppen ermittelt werden. Die Einteilung der Verkehrsaktivitäten erfolgt in die Gruppen Transitverkehr, überregionaler und regionaler Straßenverkehr (Linienverkehr) sowie örtlicher Straßenverkehr (Flächenverkehr).

Aus dem Transitverkehr können über die VDE (Verkehrsdatenerfassung) Tirol die Fahrzeuggruppen PkwÄ (PKW-ähnliche Fahrzeuge) und LkwÄ (LKW-ähnliche Fahrzeuge) unterschieden und aus letzteren zusätzlich die Untergruppe SLZ (Sattel- und Lastzüge) herausgefiltert werden. Die Berechnung des örtlichen Verkehrs in den Gemeinden im Rahmen der Verkehrsumlegungsberechnung basiert unter anderem auf den Längen der Gemeindestraßennetze und der KFZ-Zulassungsstatistik.

Die Emissionsfrachten wurden auf Basis der jährlichen Fahrleistung [Kfz*km/a] in Form von Linien- und Flächenereignissen in Abhängigkeit von Fahrzeugart und Straßenabschnitt (Neigungsklassen) berechnet. Weitere Einflussparameter für die Emissionsberechnung sind Kaltstartemissionen (höherer Kraftstoffverbrauch des Motors ohne vorgewärmtes Kühlwasser und kalten Ölkreislauf), das Bezugsjahr (Aufschluss über die Fahrzeugflotte von Diesel- und Ottokraftstoff-Fahrzeugen und die Abgasnorm) oder die Verkehrssituation (Kurvigkeit der Straße, Verkehrsdurchfluss pro Zeiteinheit), welche ebenfalls in die Emissionsberechnung des Straßenverkehrs eingeflossen sind.

Die Visualisierung im GIS erfolgt für die Linienemissionsquellen auf Basis des Verkehrswegegraphen. Bei den Flächenemissionsquellen erfolgt die Darstellung im GIS auf Basis der Gemeindeflächen (gemeindeweise aggregierte Daten). Die Gesamtemissionen des Verkehrs ergeben sich aus der Summe der Linien- und Flächenquellen.


Frage 15: Tempo 100 auf der Autobahn - warum?

Frage 15: Tempo 100 auf der Autobahn - warum?

Die Überkopfanzeige mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h IG-L führt vielfach zu Missverständnissen oder Unklarheiten innerhalb der Bevölkerung. Die Abteilung Verkehrsplanung des Landes Tirol hat deshalb auf Ihrer Website häufig gestellte Fragen zum Thema Tempo 100 auf der Autobahn ins Netz gestellt, um die entsprechenden Hintergründe verständlich darzustellen. Sie finden die häufig gestellten Fragen dazu hier.


Frage 16: Wie werden die Emissionsfrachten aus der Landwirtschaft berechnet?

Frage 16: Wie werden die Emissionsfrachten aus der Landwirtschaft berechnet?

Bei der Berechnung der Emissionsfrachten aus dem Sektor Landwirtschaft wird der Dieselverbrauch über die Agrardieselverordnung [7] für den landwirtschaftlichen Geräteeinsatz eruiert. Aus der Mineralölsteuerrückver-gütung kann die jährlich verbrauchte Dieselmenge erhoben werden, diese ermöglicht eine Emissions-berechnung für die Emissionsausstöße der landwirtschaftlichen Fahrzeuge.

Die Emissionsfrachten aus der landwirtschaftlichen Feldbearbeitung werden in Verbindung mit der digitalen Katastralmappe ermittelt. Über Emissionsfaktoren [g*Luftschadstoff/kWh] werden die entsprechenden Emissionsfrachten je nach genutzter Fläche (Hutweiden, Ackerland, Kulturweiden, Streuwiesen, u. a.) berechnet.

Auch die landwirtschaftliche Tierhaltung verursacht Emissionen. Im Speziellen werden hier die verdauungs-bedingten Methanemissionen (CH4) aus der Viehhaltung sowie die Ammoniakemissionen (NH3) berücksichtigt. Die Emissionsberechnung für den Sektor Landwirtschaft erfolgt auf Gemeindebasis über die der jeweiligen Gemeinde zugeordneten landwirtschaftlichen Flächen.

[7] Verordnung des Bundesministers für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Vergütung der Mineralölsteuer für Agrardiesel (Agrardieselverordnung), BGBl. II Nr. 506/2004 i. d. g. F.


Frage 17: Was passiert mit den Daten des Emissionskatasters Tirol?

Frage 17: Was passiert mit den Daten des Emissionskatasters Tirol?

Die Daten des Emissionskatasters Tirol dienen als Grundlage für die Erstellung und Evaluierung von Maßnahmen-programmen nach § 9a IG-L. Datenveröffentlichungen erfolgen nur in aggregierter Form, d. h., daß keine Rückführbarkeiten auf einzelne Verursacher gegeben sind.


Frage 18: Wie und in welcher Form werden Daten aus dem Emissionskataster Tirol veröffentlicht?

Frage 18: Wie und in welcher Form werden Daten aus dem Emissionskataster Tirol veröffentlicht?

Die Darstellung von Emissionsdaten erfolgt in Form von in thematischen Landkarten anhand von aggregierten Rasterzellen (Quadrate). Rückschlüsse auf die Emissionen einzelner Verursacher sind nicht direkt möglich, da innerhalb einer Rasterzelle Emissionsfrachten aus allen Sektoren (Gewerbe & Industrie, Hausbrand, Verkehr sowie Landwirtschaft) aufsummiert werden und Rückführbarkeiten auf einzelne Punktquellen nicht gegeben sind.

Der Endbericht zum Emissionskataster Tirol wird im Intranet des Landes Tirol als Download zur Verfügung gestellt. In diesem finden sich die Ergebnisse der Berechnungen in tabellarischer und graphischer Form sowie die Berechnungsmethodik.