Allgemeines:
Unabhängig von der nachfolgenden Zusammenstellung liegt ein grundsätzliches Ziel darin, jene die Hilfe brauchen mit solchen die Hilfe leisten können, zusammenzubringen, wobei keineswegs in bestehende Zuständigkeiten der einzelnen Organisationen eingegriffen wird bzw. solche angeeignet werden. Die Landeswarnzentrale soll sozusagen eine Dienstleistung erbringen. Eine weitere Zielsetzung ist die "Rund-um-die-Uhr"-Besetzung durch geschultes und kompetentes Personal.

- Koordinationsstelle des Landes zur Bewältigung von Katastrophen und Meldesammelstelle (Kanzleiapparat) der Landeseinsatzleitung
- Unterstützung der Einsatzleitung von Einsatzorganisationen und Behörden
- Koordinierung, Ausarbeitung und Durchführung von Übungen und Planspielen
- Wahrnehmung von Behördentätigkeiten außerhalb der Dienstzeiten

- Verständigung und Weitergabe von Informationen an Behörden, Organisationen, Sachverständige und Regierungsmitglieder
- Anforderung und Koordination von diversen Hubschrauberflügen wie z.B. Erkundungsflüge für Lawinenkommissionen und Geologen, Bergung von Lebendtieren und Kadavern
- Schulung, Beratung und Unterstützung von Bezirks- und Gemeindeeinsatzleitungen

- Ausarbeitung sämtlicher Landeskatastrophenschutzpläne sowie Verwaltung der Bezirks- und Gemeindekatastrophenschutzpläne.
- Verwaltung sämtlicher Sonderalarmpläne (Tunnelalarmpläne, Flutwellenalarmpläne uvm.)
- Alarmierung der im Katastrophenschutz integrierten Organisationen bei bezirksüberschreitenden Einsätzen oder Sondereinsätzen
- Durchführung von Kommunikations- und Systemtests

- Überwachung der Warn- und Alarmsysteme in der Landeswarnzentrale Tirol wie dem Hochwassermeldesystem, dem Strahlenfrühwarnsystem sowie der Serverräume-Alarmierung der Datenverarbeitung Tirol GmbH.
- Auslösung der 3 Zivilschutzsignale bei Katastrophenalarm und Durchführung des jährlichen Zivilschutzprobealarms
- Bevölkerungsinformation in Zusammenarbeit mit den Medien:


