Antrag Ausnahmegenehmigung vom Wochenendfahrverbot bzw. Nachtfahrverbot:

In der Regel sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Ausnahme sind Genehmigungen über den örtlichen Wirkungsbereich dieser hinaus, wodurch sich die Zuständigkeit der Landesregierung ergibt.
Anforderung für Kadaver- und Lebendtierbergungen aus unwegsamem Gelände:

Auf Grund eines Erlasses des BMLV, ist der Einsatz von Heereshubschraubern zur Bergung von Almtieren zukünftig nur mehr dann möglich, wenn dieser nicht von privaten Flugunternehmen übernommen werden kann.
- Merkblatt (
24 KB) - Anforderung Kadaverbergung (
21 KB) - Anforderung Lebendtierbergung (
22 KB) - Angebotsformular Kadaver (
21 KB) - Angebotsformular Lebendvieh (
21 KB)
Anforderung von Hubschraubern des BMI + BMLV für Erkundungsflüge für Lawinenkommissionen:

Für die Anforderung zur Bereitstellung von Hubschraubern des BMI oder des BMLV ist das entsprechende Formular im Anlassfall zu verwenden und per Fax an die Landeswarnzentrale Tirol zu richten.
MUSTER - Bescheid zur Bestellung von Bezirks- und Gemeinde - Einsatzleitungen:

Mitglieder von behördlichen Einsatzleitungen sind laut Katastrophenhilfsdienstgesetz mittels Bescheid zu bestellen.
- MUSTER Bescheid Bezirks - EL (
34 KB) - MUSTER Bescheid Gemeinde - EL (
16 KB) (Stand: Juli 2010) - MUSTER Bescheid GEL - Einsatzkoordinator (
18 KB) (Stand: Juli 2010)


