Aus dem Tiroler Sportförderungsfond unterstützt der Tiroler Landessportrat gemäß des Tiroler Sportförderungsgesetzes 2006 folgende Schwerpunkte
- Unterstützungen für den Neu- und Ausbau von Sportstätten
- Förderung der Durchführung von Veranstaltungen
- Jugendsportförderung an die Tiroler Sportvereine
- Kaderförderung bzw. Förderung der Sportleistungszentren der anerkannten Tiroler Sportfachverbände
- Basisförderung (Erhaltung des Spielbetriebes) für die Vereine mit einer Mannschaft / einem Team in der der 1. oder 2. Bundesliga
- Förderung der Tiroler Dach- und Fachverbände
- Förderung von Fortbildungsmaßnahmen
- Unterstützung der Ausbildung von Funktionärinnen
Es gelten dafür die von der Tiroler Landesregierung beschlossen Förderrichtlinien gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 (
16 KB).
Abrechnungszeitraum ist bei allen Förderungen das Kalenderjahr, in dem die Förderung gewährt wird. Eine endgültige Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft in jedem Fall der Tiroler Landessportrat. Ein Rechtsanspruch auf die Subvention besteht nicht.
Die Möglichkeit eines Ansuchens haben:
- Gemeinden
- Sportvereine
- Sport-Dachverbände
- Sport-Fachverbände
- Gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung
Vom Sportreferenten Landeshauptmann Stellvertreter Hannes Gschwentner werden aus dem ordentlichen Haushalt sowie aus den Verstärkungsmitteln des Sportförderungsfonds zahlreiche dringende Anliegen der Dach- und Fachverbände, Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen unterstützt. Diese Ansuchen sind mittels Antragsformular (
235 KB) an ihn zu richten.



