Behördenwegweiser

Zum Behördenwegweiser

[ ]

[ ]

[ ]

[ ]

[ 

Sportförderung

  ]

Aus dem Tiroler Sportförderungsfond unterstützt der Tiroler Landessportrat gemäß des Tiroler Sportförderungsgesetzes 2006 folgende Schwerpunkte

Es gelten dafür die von der Tiroler Landesregierung beschlossen Förderrichtlinien gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 (pdf 16 KB).

Abrechnungszeitraum ist bei allen Förderungen das Kalenderjahr, in dem die Förderung gewährt wird. Eine endgültige Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft in jedem Fall der Tiroler Landessportrat. Ein Rechtsanspruch auf die Subvention besteht nicht.

Die Möglichkeit eines Ansuchens haben:

  • Gemeinden
  • Sportvereine
  • Sport-Dachverbände
  • Sport-Fachverbände
  • Gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung

Vom Sportreferenten Landeshauptmann Stellvertreter Hannes Gschwentner werden aus dem ordentlichen Haushalt sowie aus den Verstärkungsmitteln des Sportförderungsfonds zahlreiche dringende Anliegen der Dach- und Fachverbände, Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen unterstützt. Diese Ansuchen sind mittels Antragsformular (doc 235 KB) an ihn zu richten.