Behördenwegweiser

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Routenfreigabe

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Wie kann eine Strecke freigegeben werden?

  • Förderungsrichtlinien für das MTB Modell Tirol
    Förderungsrichtlinien

  • Im Rahmen der Routenfreigabe ist auf die Attraktivität der Routen sowohl aus sportlicher wie auch aus touristischer Sicht zu achten. Gefördert werden nur lohnende Bikerouten auf Hütten und Almen oder interessante Rundkurse

  • Gemeinde oder Tourismusverband plant das Routennetz, das Radteam hilft durch Kartenmaterial und vermittelt Kontakte zu den Wegerhaltern.

  • Gemeinde oder Tourismusverband schließt mit den Wegerhaltern ein Übereinkommen ab, dazu hat das Land Tirol einen Mustervertrag ausgehandelt.

    Übereinkommen MTB-Route

    und/oder

    Übereinkommen Singletrail

  • Karte mit den vertraglich freigegebenen Routen, Kopie der Nutzungsübereinkünfte, Schilderbestellformular wird ans Radteam der Gruppe Forst gesandt.
    Gemeinden mit TIRIS-Zugang können in der Anwendung "Forstwege" Kartengrundlagen herunterladen
     
  • Beschilderung : Die Erstbeschilderung wird vom Land Tirol bezahlt und von den Vertragspartnern aufgestellt.
     
  • Schilderbestellformular
     
  • Förderungsvertrag MTB-Route als Grundlage der Landesförderung (jährlich € 0,10/lfm) für die Wegfreigabe.
     
    und/oder
     
  • Förderungsvertrag Singletrail als Grundlage der Landesförderung (jährlich € 0,050.-€ /lfm ) für die Wegfreigabe.
     
  • Radteam der Gruppe Forst berechnet mögliche Landesförderung und schickt Förderungsvertrag an Gemeinde/Tourismusverband zur Unterfertigung.
     
  • Gemeinde/Tourismusverband montiert die gelieferte Beschilderung.
    ACHTUNG: Schilder werden ohne Befestigungsmaterial geliefert!!
     
  • Montageempfehlungen für die Schildermontage
     
  • Checkliste Routenfreigabe
     
  • Informationsblatt für Wegkontrollen und Wegsperren
     
  • Kontrollblatt für die Wegkontrolle

 
Für den Inhalt verantwortlich, Rückfragen: Radteam