Allgemeine Grundsätze
Die Entwicklungszusammenarbeit des Landes Tirol unterstützt Projekte, die zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lage besonders benachteiligter Menschen in Entwicklungsländern beitragen. Grundziele sind die Bekämpfung absoluter Armut, die Sicherung des Friedens, der Schutz der Umwelt, die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und die Hilfe zur Selbsthilfe.
Prinzip der Partnerschaft
Ein Projekt, das mit öffentlichen Mitteln des Landes Tirol gefördert werden soll, muss die Zusammenarbeit einer Tiroler Bezugsgruppe oder Bezugsperson und einer Organisation mit einer aktiven Gruppe in einem der Zielgebiete zur Grundlage haben. Es sind dies Partner, die in Eigeninitiative auch selbst einen Beitrag zur Verwirklichung des Projektes leisten.
Prinzip der Projektförderung
Die Entwicklungszusammenarbeit des Landes Tirol gibt keine Spenden, sondern fördert Projekte. Reisekosten und Organisationskosten können nur dann gefördert werden, wenn diese für die Umsetzung eines Projektes dringend erforderlich sind. Primär werden Projekte und Maßnahmen unterstützt, die Investitionen in Bildungs-, Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen zum Inhalt haben. Gefördert werden auch Infrastruktureinrichtungen, die auf eine Versorgung der Bevölkerung insbesondere mit örtlichen Produkten, Wasser und Elektrizität abzielen. Die Projekte müssen in absehbarer Zeit selbsttragend sein, weshalb die Übernahme von Betriebs- oder Personalkosten ausgeschlossen ist.
Prinzip der Eigenverantwortung
Die Partnerländer sollen ihren Entwicklungsweg bei den einzelnen Projekten gemäß ihren eigenen von der Bevölkerung mitgetragenen politischen Zielsetzungen und Prozessen selbst steuern. Nur so ist auch die Nachhaltigkeit der Projekte und Programme gewährleistet, da eine selbstständige Umsetzung der Projekte am besten deren selbstständige Weiterführung sicherstellt.
Prinzip der Anpassung
Um eine effiziente und zielorientierte Hilfe insbesondere zur Armutsbekämpfung zu bieten, müssen sich die Geberländer in ihren programmatischen Schwerpunktsetzungen an den Vorgaben der Partnerländer ausrichten, welche die anstehenden Herausforderungen am besten kennen und analysieren können.
Prinzip der Harmonisierung
Zur Erleichterung eines Leistungsvergleiches und zur Rationalisierung der Koordination der Projekte sollen die Regeln, Vorschriften, Berichtspflichten und Abrechnungsmodalitäten möglichst vereinfacht und angeglichen werden.
Prinzip der Ergebnisorientierung
Es ist zu überprüfen, ob die angestrebten Resultate auch tatsächlich erzielt wurden. So können eventuelle Fehler in der Ausführung erkannt und korrigiert sowie für zukünftige Projekte die Planungen auf den jeweiligen Problemgebieten verbessert werden.
Prinzip der gegenseitigen Rechenschaftspflicht
Zur Herstellung einer gleichberechtigten Partnerschaft ist es notwendig, dass Geber- und Partnerländer gleichermaßen für den Erfolg der Programme und Projekte verantwortlich sind.
Die Richtlinien zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (
46 KB) und ein Formular für Förderansuchen (
88 KB) stehen als Downloads zur Verfügung.
Kontakt:
Dr. Fritz Staudigl
Vorstand der Abteilung Außenbeziehungen
Amt der Tiroler Landesregierung
6020 Innsbruck, Österreich
Tel.: +43 (0)512/508-2340
Fax: +43 (0)512/508-2345
E-mail:
f.staudigl@tirol.gv.at




