Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
leistet die EU Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben ("Erste Säule") sowie Förderungen zur Entwicklung des ländlichen Raums ("Zweite Säule").
Für beide Bereiche stehen im EU-Finanzrahmen 2007-2013 (zu aktuellen Preisen) rund 407 Mrd. € (Martkbezogene Ausgaben und Direktzahlungen: 319 Mrd. €, Entwicklung des ländlichen Raums: 88 Mrd. €) zur Verfügung, das sind rund 42 % der gesamten EU-Haushaltsmittel.
Seitens der EU werden Österreich 2007 - 2013 aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
ca. 14 Mrd. € (Martkbezogene Ausgaben und Direktzahlungen: 10 Mrd. €, Entwicklung des ländlichen Raums: 4 Mrd. €) zur Verfügung gestellt.
Nach Tirol fließen davon jährlich rund 86 Mio. € an EU-Mittel, und zwar rund 31 Mio. € in die Marktordnungsmaßnahmen und Direktzahlungen, 55 Mio. € in die ländliche Entwicklung.
Zur Erreichung des Zieles, die Landwirtschaft und den landwirtschaftsnahen Bereich als Rückgrat und Motor der nachhaltigen Entwicklung vitaler ländlicher Regionen zu erhalten, umfasst das österreichische Programm zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
eine Palette an Maßnahmen, von denen für Tirol insbesondere das Agrar-Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichszulage (AZ) wichtig sind. Ziel des ÖPUL ist es, landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf den Schutz der Umwelt und den Erhalt des ländlichen Lebensraumes ausgerichtet sind, zu fördern. Die Ausgleichszulage für die Tiroler Landwirte ab einer Nutzfläche von zwei Hektar ist ein Sockelbetrag, um einen Ausgleich für die natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse in einem Bergland wie Tirol zu gewähren. Das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums umfasst weiters die Förderung, Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete, einzelbetriebliche Investitionsförderungen und Niederlassungsprämien für Junglandwirte, die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, forstwirtschaftliche Maßnahmen und Berufsbildungsmaßnahmen.
Nähere Informationen erteilen:
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft


