Das endgültige Ergebnis der Tiroler Landtagswahl 2008
(mit einer Liste der gewählten Mandatare und Ersatzmitglieder samt den jeweils erhaltenen Vorzugsstimmen)
Die einzelnen Ergebnisse der Tiroler Landtagswahl 2008
Auf einen Blick: Die wichtigsten Informationen zur Landtagswahl 2008 (
34 KB)
Tiroler Landtagswahlordnung 2008
Am 3. April 2008 ist im Landesgesetzblatt die Wiederverlautbarung des Gesetzes über die Wahl des Landtages in Tirol, die Tiroler Landtagswahlordnung 2008 (
208 KB), erschienen, in dem alle Gesetzesnovellen (zuletzt die Novelle LGBl. Nr. 8/2008) berücksichtigt sind. Damit steht dem Anwender ein geschlossener aktueller und amtlicher Text zur Verfügung.
Informationen zur Landtagswahl am 08. Juni 2008
Wer ist wahlberechtigt?
Jede(r) Landesbürger(in), der/die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtsdatum 08.06.1992 oder älter).
Wahlrecht für AuslandstirolerInnen:
TirolerInnen, die in den letzten 10 Jahren ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt haben, können bis zum 11. April (gemeinsam mit einem Einspruch gegen das Wählerverzeichnis jedoch bis zum 17. April) ihren Antrag auf Aufnahme in die Auslandstirolerevidenz ihrer letzten Hauptwohnsitzgemeinde in Tirol stellen.
Hinweis: Einige Gemeinden bieten bereits die Möglichkeit an, den Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland (Auslandstirolerevidenz) über das Internet auszufüllen. Über diesen Link können Sie überprüfen, ob Ihre letzte Hauptwohnsitzgemeinde einen Online-Antrag auf Aufnahme in die Auslandstirolerevidenz bereitstellt.
Wahlkarten:
Mit einer Wahlkarte kann in jedem Wahllokal in Tirol, das Wahlkarten annimmt, gewählt werden.
Der Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte kann beim Bürgermeister der Gemeinde, in der der Wahlberechtigte/die Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist, ab sofort eingebracht werden. Die Frist endet am vierten Tag vor dem Wahltag (04.06.2008 bei schriftlichem Antrag) oder am zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr (06.06.2008, 12.00 Uhr bei mündlichem Antrag).
Briefwahl:
Die Briefwahl ist ab Erhalt der Wahlkarte bis spätestens zum Schließen des letzten Wahllokals möglich.
Der Versand der Wahlkarte an die für die Auswertung zuständige Kreiswahlbehörde kann von jedem Ort im In- und Ausland per Post erfolgen; Postentgelt wird vom Land Tirol getragen.
Weitere Informationen zur Landtagswahl am 08. Juni 2008 finden sich in diesem Folder (
343 KB).
Wahlkalender
Die wichtigsten von den Wahlbehörden und den Wählergruppen einzuhaltenden Termine können dem Wahlkalender (
14 KB) entnommen werden.
Wahlwerberliste als Excel-Tabelle
Die inzwischen vorliegenden Kreiswahlvorschläge haben nach § 28 Abs. 2 lit. b der Tiroler Landtagswahlordnung 2008 insbesondere eine Wahlwerberliste zu enthalten. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerbern, wie im Wahlkreis Abgeordnete zu wählen sind, in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge. Anzugeben sind der Familien- und Vorname, das Geburtsjahr, der Beruf und die Adresse jedes Wahlwerbers.
Der Kreiswahlvorschlag ist bei der zuständigen Kreiswahlbehörde bis spätestens zum 37. Tag vor dem Wahltag, das ist bis spätetens zum 2. Mai 2008, 17.00h, in Papierform einzureichen. Der Wahlvorschlag muss allen inhaltlichen und Formvorschriften des § 28 der Tiroler Landtagswahlordnung 2008 entsprechen.
Eine Hilfestellung bei der Zusammenstellung der Wahlwerberliste bietet das entsprechende, elektronisch zur Verfügung stehende Formular (
50 KB). Die elektronische Übermittlung eines ausgefüllten Formulars an die Kreiswahlbehörde ist zwar hilfreich und erleichtert dieser ihre Arbeit, das Ausdrucken und Einreichen in Papierform gemeinsam mit den übrigen Teilen des Kreiswahlvorschlages ist aber dennoch für die Gültigkeit des Wahlvorschlages unbedingt erforderlich.
Das Formular kann auch für die Erstellung der Wahlwerberliste des Landeswahlvorschlages (§ 36 der Tiroler Landtagswahlordnung 2008; mindestens zehn, höchstens 72 Wahlwerber) verwendet werden, der bis zum 24. Tag vor dem Wahltag, das ist bis spätestens zum 15. Mai 2008, 17.00h, bei der Landeswahlbehörde in Papierform einzubringen ist. Im Übrigen gilt das soeben zum Kreiswahlvorschlag Gesagte.


