
- Holunderblüte
Auf die Vegetationsentwicklung abgestimmte Mahdtermine sind für die Erhaltung artenreicher Zweischnittwiesen von großer Bedeutung. Derartige Wiesen dürfen erst gemäht werden, sobald die meisten Gräser und Kräuter verblüht sind. Nur so können sie versamen.
Mahdzeitpunkte nach fixem Datum werden jedoch den großen zeitlichen Unterschieden in der Vegetationsentwicklung in Tirol nicht gerecht. Auch höhengestaffelte Mähtermine würden das Problem nicht lösen, da die phänologische Entwicklung gerade in Tirol nur zum Teil mit der Höhenlage korreliert. Unterschiede hinsichtlich Exposition und Lokalklima spielen dafür eine zu große Rolle.
Der aus naturkundefachlicher Sicht richtige Schnittzeitpunkt für artenreiche Zweischnittwiesen wird daher im Rahmen des ÖPUL auch für Laien verständlich anhand phänologischer Blühzustände von Indikatorgehölzen definiert.
Für Tirol sind als Indikatorgehölze der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) und der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea) relevant. Deren phänologische Blühzustände fallen normalerweise mit bestimmten naturschutzfachlich erwünschten Wiesenreife-Zuständen zusammen, die unter anderem in der phänologischen Entwicklung der Gräser zum Ausdruck kommen. So sind Individuen der beiden Gehölzarten in der Regel etwa dann zu mehr als zur Hälfte aufgeblüht (siehe Pflegeblätter unten), wenn Gräserarten wie Wiesen-Knäuelgras, Glatthafer, Wiesen-Schwingel, Wiesen-Goldhafer und Aufrechte Trespe die Vollblüte erreicht haben und stäuben. Zu diesem Zeitpunkt kann nach phänologischen Gesichtspunkten etwa eine Mahd von nährstoffreichen Glatt- oder Goldhaferwiesen empfohlen werden.
Ungefähr eine Woche später, wenn die beiden Gehölzarten zu rund einem Drittel abgeblüht sind (siehe Abbildung links), ist bei den genannten Gräsern in der Regel bereits die abgehende Blüte (Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen oder vertrocknet) festzu-stellen. Eine Mahd zu diesem Zeitpunkt ist zum Beispiel für nährstoffarme Glatt- oder Goldhaferwiesen in der Regel sinnvoll und empfehlenswert.
Weiterführende Informationen:
Pflegeblatt Liguster (
166 KB)
Pflegeblatt Roter Hartriegel (
235 KB)
Pflegeblatt Schwarzer Holunder (
208 KB)


