F.1 Managementpläne für Natura 2000-und andere geschützte Gebiete

- Waldmanagementplan Lech
Zielsetzung:
Schutzgebietsmanagementpläne dienen der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung wirtschaftlicher, kultureller und regionaler Bedürfnisse sowie die Integration der Ansprüche unterschiedlicher Nutzer- und Interessensgruppen.
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete, insbesondere Natura 2000-Gebiete
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
Förderbare Maßnahmen:
Die konkrete Ausformung von Managementplänen kann durch die zuständigen Behörden festgelegt werden, allerdings muss ein Managementplan gewisse Kriterien erfüllen. Für Natura 2000-Gebiete sind im “Interpretationsleitfaden zum Artikel 6 der FFH-Richtlinie” festgelegt. Dementsprechend sind folgende Maßnahmen förderbar:
- Grundlagenerhebungen zu den Schutzobjekten
- Beschreibung des Gebietes, der Schutzobjekte und der Ziele
- Planungsarbeiten für einen umsetzbaren Maßnahmenkatalog
- Kooperation mit den Betroffenen
- Einbindung der Akteure
- Erfolgskontrolle (Monitoring)
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 100 % der förderbaren Gesamtkosten.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes (
285 KB)
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F.2 Bewirtschaftungs- und Naturschutzpläne für Land- und Forstwirte

F.2.1 Bewirtschaftungs- und Naturschutzplan am Betrieb
Begriff, Zielsetzung:
Bewirtschaftungsplan: Ausarbeitung von Naturschutzmaßahmen auf Einzelflächen des Betriebes.
Naturschutzplan: Beim gesamtbetrieblichen Naturschutzplan für landwirtschaftliche Betriebe wird im Unterschied zur Einzelflächenbewertung der gesamte Betrieb als Bewertungshintergrund herangezogen. Zunächst wird ermittelt, welche Flächen des Betriebes naturschutzfachlich besonders wertvoll sind („Gelb- und Rotflächen“). Für diese wird anschließend versucht, mit dem Betrieb eine einvernehmliche Lösung bezüglich erforderlicher Maßnahmen zu erzielen.
Gelbflächen: Gelbflächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, die vom Landwirt/von der Bewirtschaftungsgemeinschaft im Verpflichtungszeitraum als wertvolle Vertragsfläche herangezogen werden können. Dabei ist das im Naturschutzplan vorgesehene Mindestausmaß an Vertragsflächen jährlich einzuhalten. Der Landwirt kann Jahr für Jahr selbst entscheiden, welche Gelbflächen er im laufenden Jahr realisiert.
Rotflächen: Rotflächen sind „unverrückbare“ naturschutzfachlich wertvolle Vertragsflächen, auf denen einvernehmlich Auflagen zur Erreichung wichtiger naturschutzfachlicher Zielsetzungen für die gesamte Verpflichtungszeit (5-7 Jahre) erteilt werden. Die Rotflächen entsprechen somit den bisherigen Vertragsflächen: Die Schlagfläche wird kartiert, ihr werden konkrete Auflagen und Prämien zugeordnet, die im Verpflichtungszeitraum einzuhalten sind.
Nähere Informationen und Anleitungen: siehe Literatur [14]
Anwendungsgebiet:
Rot(WFR)- und Gelb(WFG)-Flächen landesweit; Naturschutzplan nur in Natura 2000-Gebieten.
Förderungsvoraussetzungen:
- Bewirtschaftungspläne (= Projektbestätigung) und Naturschutzpläne: Erarbeitung durch fachlich qualifizierte Person gemäß Handbuch „Kartierung und Beratung der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen“ (aktuelle Version: www.netzwerk-naturschutz-le.at
) - Dokumentation des Naturschutzplanes durch fachlich befähigte Person(en); die Dokumentation hat zu umfassen:
- Einzelflächenbewertung mit Erhebungsbogen
- Gebietsbeschreibung
- Zielsetzungen
- Gelbflächendokumentation
- Steckbriefe zu ausgewählten Pflanzen- und Tierarten
- Ausgewählte Flächen/Kurzbeschreibung
- Planliche Darstellung
Fördersätze:
Erstellung eines Bewirtschaftungsplanes:
210,- € für Betriebe bis 10 Naturschutzflächen
350,- € für Betriebe mit mehr als 10 Naturschutzflächen und/oder Phänozuschlag
Erstellung eines Naturschutzplanes:
525,- € für Betriebe bis 10 Naturschutzflächen
850,- € für Betriebe mit mehr als 10 Naturschutzflächen
Berechnungsgrundlage: Gemeinsame Kartierersätze der Bundesländer vom 24.05.2006
Unterlagen:
Antrag auf Standardförderung (
276 KB)
Mögliche Kombinationen:
Für die Umsetzung anderweitiger naturkundlicher Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzplanes steht das jeweils aktuelle Förderangebot lt. Förderhandbuch zur Verfügung.
F.2.2 Naturschutzplan auf der Alm
Bedeutung, Zielsetzung, Vorgehensweise:
Viele Almen zeichnen sich durch das Vorkommen besonderer oder seltener Pflanzen- und Tierarten, ihre Vielfalt an Lebensräumen oder auch durch ihren landschaftlichen Reiz aus. Das Mosaik an unterschiedlichen Lebensräumen und Standorten ist das Ergebnis einer jahrhundertealten, standortangepassten Almwirtschaft und kann auch in Zukunft durch die naturverträgliche Bewirtschaftung der Almen aufrechterhalten werden.
Ziel des Naturschutzplanes ist es, in Partnerschaft mit dem Almbauern nachhaltige Maßnahmen zu erarbeiten, die das vielfältige Mosaik an Lebensräumen und Standorten auf Almen erhalten und entwickeln. Derartige Maßnahmen sind jedoch wenig rentabel und widersprechen oft der gängigen Werthaltung nach Ertragsoptimierung. Mit dem Naturschutzplan auf der Alm wird die Grundlage für Förderungen geschaffen, die die Leistungen der Almbauern honorieren und dazu beitragen, dass naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume erhalten bleiben.
Vorgehensweise: Bei einer Begehung werden die naturschschutzfachlichen Besonderheiten der Alm sowie Probleme bei der Bewirtschaftung besprochen. Der Almwirtschaftsexperte analysiert die Alm und verschafft sich einen Überblick über die almwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen der Alm. Gemeinsam werden geeingete Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion der Alm festgelegt und ihre Umsetzung geplant. Wesentlich dabei ist, dass die geplanten Maßnahmen der Bewirtschaftung nicht entgegenstehen, sondern in das wirtschaftliche Gefüge der Alm eingepasst werden. Dabei kommt eine breite Palette unterschiedlicher Maßnahmen zur Anwendung, beispielsweise das Schwenden von Weideflächen, aber auch Renaturierung oder Nutzungsverzicht auf sensiblen Biotopen (z. B. Moore, trittempfindliche Magerrasen). Auch Erschwernisse durch fehlende Erschließung können in die Planung einfließen. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des aktuelle Förderangebotes.
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete; bei besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung auch Almen außerhalb von Schutzgebieten.
Förderungsvoraussetzungen:
- Dokumentation des Naturschutzplanes durch fachlich befähigte Person(en); die Dokumentation hat zu umfassen:
- Einzelflächenbewertung mit Erhebungsbogen
- Gebietsbeschreibung
- Zielsetzungen
- Steckbriefe zu ausgewählten Pflanzen- und Tierarten
- Maßnahmen/Kurzbeschreibung
- Planliche Darstellung
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
Fördersatz:
Der Fördersatz für die Erstellung des Naturschutzplanes auf der Alm beträgt 1.500,- € (brutto).
Unterlagen:
Antrag auf Standardförderung (
276 KB)
Mögliche Kombinationen:
Für die Maßnahmenumsetzung steht das jeweils aktuelle Förderangebot lt. Förderhandbuch zur Verfügung, insbesondere Kap. A.14 Almen.
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F.3 Landschaftspflegepläne und -entwicklungskonzepte

- Beispiel: Gewässerentwicklungskonzept Tiroler Lech

- Beispiel: Ökologische Fachplanung
F.3.1 Regionale und überregionale Naturschutzplanungen
Zielsetzung:
Regionale, überregionale oder internationale Abstimmung von Naturschutzaktivitäten.
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
- Keine inhaltliche Überschneidung mit bewilligungspflichtigen Projekten
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Gefördert werden regional oder landesweit abgestimmte Konzepte für den Natur- und Artenschutz, wie z. B.:
- Regionale oder überregionale Schutzkonzepte für bedrohte Arten und Lebensräume
- Regionale oder überregionale Schutzkonzepte für Fließgewässer (z. B. Naturschutzplan Fließgewässer, Fortführung und Aktualisierung)
- Gewässerentwicklungskonzepte (z. B. Lech)
- Waldentwicklungspläne (z. B. Lechtal)
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes (
285 KB)
Mögliche Kombinationen:
F.3.2 Ökologische Fachplanungen / Naturkundliche Fachgutachten / Landschaftspflegerische Begleitplanungen
Zielsetzung:
Schaffung von Grundlagen für eine fachgerechte Umsetzung von Naturschutzprojekten.
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
- Kein Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Projekten
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Ökologische Fachplanungen / Naturkundliche Fachgutachten / Landschaftspflegerische Begleitplanungen für
- Moorpflege und –renaturierung
- Fließgewässerpflege und –renaturierung
- Pflege oder Neuanlage von stehenden Gewässern
- Pflege oder naturschutzfachlich optimierte Sanierung von Entwässerungsgräben
- Fischwanderhilfen
- Entfernung von Migrationshindernissen
- Amphibienschutzeinrichtungen
- Einrichtung fischereilicher Schongebiete
- Waldumweltmaßnahmen, z. B. Vogelschutz - Biotopentwicklung
- Bestandesstärkende Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz
- Pflege von Naturdenkmälern
- Grunderwerb für den Naturschutz
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Standardförderung (
276 KB)
Mögliche Kombinationen:
- Die Förderung erfolgt idealerweise im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt und umfasst auch Bewusstseinsbildende Materialien und Veranstaltungen (Kap. D.2)
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F.4 Naturschutzforschung, Studien, Untersuchungen

- Naturschutzforschung im Gelände
Zielsetzung:
Überregionale. regionale oder lokale Studien / Untersuchungen zu angewandten, naturkundlichen Themen.
Anwendungsgebiet:
Landesweit
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Erstellung durch fachlich befähigte Person(en)
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
- Kein Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Projekten
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Gefördert werden regional oder landesweit abgestimmte Studien zu naturschutzrelevanten Themen, wie z. B.:
- Erhebungen/Recherchen/Analysen zur Verbreitung und den Gefährdungsgrad von Arten und Lebensräumen in Tirol (regionale/überregionale Ebene) bzw. in naturschutzfachlich relevanten (Projekt-)Gebieten (lokale Ebene)
- Monitoring zur Dokumentation der Entwicklung von sensiblen Arten und Lebensräumen in Tirol bzw. naturschutzfachlich relevanten (Projekt-)Gebieten
- Evaluierung von Naturschutzmaßnahmen
- Aktualisierung, Revision, Update bestehender naturschutzrelevanter Grundlagen (z. B. Biotopkartierung)
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes (
285 KB)
Mögliche Kombinationen:
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