Das IG-Luft sieht in § 9a vor, dass der Landeshauptmann ein Programm mit genau bestimmten Inhalten zu erstellen hat. In diesem Programm sollen die Maßnahmen festgelegt werden, die ergriffen werden, um die Emissionen, die zu Grenzwertüberschreitungen geführt haben, im Hinblick auf die Einhaltung dieser Grenzwerte zu reduzieren.
Das Programm wurde vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Experten des Landes Tirol ausgearbeitet und beinhaltet zahlreiche Maßnahmen insbesondere für den Bereich Verkehr sowie Gewerbe und Industrie. Außerdem werden in einem Anhang weitere Maßnahmen aufgezählt, die das Land im selbständigen Wirkungsbereich ergreift. Dazu zählen etwa Maßnahmen zur Reduktion der durch den Hausbrand verursachten Emissionen.
Außerdem werden darin auch jene Maßnahmen aufgezählt, die vom Bund sowie der Europäischen Gemeinschaft ergriffen werden müssen, damit die Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe eingehalten werden können. Schließlich wird im Programm auch ein Szenario skizziert, wie die langfristige Einhaltung der Grenzwerte garantiert werden kann. Hervorgehoben werden kann schließlich auch eine im Programm enthaltene Abschätzung, in welchen Gebieten konkret von Überschreitungen der geltenden Grenzwerte ausgegangen werden muss.
Das Programm nach § 9a IG-Luft (
3.5 MB) können Sie hier herunterladen. Eine kurze Zusammenfassung der in diesem Programm vorgeschlagenen Maßnahmen finden Sie hier.
Dieses Programm stellt den derzeit letzten Schritt in der Erstellung von strategischen Grundlagen für eine bessere Luft in Tirol dar. Insbesondere das von der Landesregierung und vom Landtag Ende 2005 beschlossene Aktionsprogramm (
285 KB) hat bereits zahlreiche Maßnahmen erwähnt, welche zur Verbesserung der Luftgüte ergriffen werden.
Fortschreibung eines Programms nach § 9a IG-L:
Mit gegenständlichem Entwurf (
4.5 MB), mit welchem die Fortschreibung eines Maßnahmenprogramms nach § 9a IG-L erfolgen soll, werden einerseits bestehende Maßnahmen weitergeführt und angepasst, andererseits neue Maßnahmen gesetzt.
Jedermann kann zu diesem Entwurf binnen 6 Wochen (somit bis zum 18. November 2011) Stellung nehmen.
Die fachlichen Grundlagen zu gegenständlichem Entwurf finden Sie hier (
3.8 MB).


