Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Luftreinhaltung

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Luftreinhaltung

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Aufgrund von Überschreitungen des Tagesmittelwertes von PM 10 sowie des Halbstunden- und Jahresmittelwertes von NO2 wurden in Tirol bereits zahlreiche Statuserhebungen erstellt und Sanierungsgebiete ausgewiesen. In den Sanierungsgebieten wurden bereits zahlreiche Maßnahmen verordnet.

Näheres zu den vorliegenden Statuserhebungen und Sanierungsgebieten finden Sie hier...

Weiteres zu den bereits wirksamen Maßnahmen können sie folgenden Seiten entnehmen:

 

 

Die Luftreinhaltung fällt mit Ausnahme der Angelegenheiten der Heizungsanlagen (Abteilung Raumordnungs- und Baurecht) in die Zuständigkeit des Bundes und wird im Lande in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen.

In unserer Rechtsordnung bestehen umfangreiche Regelwerke zur Vermeidung von Luftverunreinigungen (= nachteilige Veränderung der natürlichen Beschaffenheit der Luft durch Zuführung luftfremder Stoffe wie z.B. Rauch, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe). Neben internationalen Vereinbarungen gibt es eine Reihe von Bundesgesetzen, die Grenzwerte für Luftschadstoffe ( = feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die die natürliche Zusammensetzung der Atmosphäre ändern) vorschreiben. Dabei wird je nach Regelungsgegenstand auf Emissionen oder auf Immissionen abgestellt.

Luftschadstoff-Immissionen werden in Tirol ständig gemessen. Die Ergebnisse dieser Messungen und die Standorte der Messstationen finden Sie unter: http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/luft Externer Link 

 

Wichtige gesetzliche Bestimmungen und deren wesentlichen Inhalte sind:

Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, idF. BGBl. I Nr. 70/2007:
Ziel des Gesetzes ist der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen und des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen oder unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen sowie die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen. Die Immissionen von verschiedenen Luftschadstoffen werden ständig an mehreren Messstellen gemessen. Bei Überschreitung eines Grenzwertes sind die Verursacher (Emittenten) dieser Grenzwertüberschreitung zu erforschen (Statuserhebung). In der Folge sind bei den Verursachern emissionsmindernde Maßnahmen anzuordnen (Maßnahmenkatalog).

Ozongesetz, BGBl.Nr. 210/1992, idF. BGBl I Nr. 34/2003:
Die Belastung durch bodennahes Ozon ist ständig zu messen. Bei Erreichen von bestimmten Werten (Informationsschwelle, Alarmschwelle) ist die Bevölkerung zu informieren, sind Empfehlungen über Verhaltensweisen zu geben, etc.
Ausserdem sind Maßnahmen zur etappenweisen Reduzierung von sog. Ozonvorläufersubstanzen (Nox, VOC) enthalten.

Bundesluftreinhaltegesetz, BGBl. I Nr. 137/2002, idF. BGBl I Nr. 151/2004: Die Kern-Inhalte des Bundesluftreinhaltegesetzes sind eine allgemeine Verpflichtung zur Reinhaltung der Luft (für jedermann) und das Verbot des Verbrennens nicht biogener Materialien außerhalb von Anlagen.

Gesetz über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien, BGBl.Nr.405/1993, idF. BGBl I Nr. 108/2001:
Flächenhaftes Verbrennen von Materialien pflanzlicher Herkunft ist generell verboten. Verboten ist auch das punktuelle Verbrennen dieser Materialien in der Zeit von 1.Mai bis 15.September, in der übrigen Zeit wäre es allerdings auch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

 

AUSKUNFT:

rechtl. Angelegenheiten:

Telefonische Auskünfte sind während der Zeiten des Parteienverkehrs möglich:                                                                          

  • Montag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:30 Uhr
  • Dienstag bis Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mag. Thomas Hain
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz
 +43(0)512/508-3480
E-Mailumweltschutz@tirol.gv.at

fachl. Angelegenheiten:
E-MailAbt. Waldschutz
E-MailAbt. Emissionen-Sicherheitstechnik-Anlagen