Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Straßen und Wege

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AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3452
Fax+43 (0)512 508 3455

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Straßen und Wege

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Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist der Neubau von Straßen und Wegen oberhalb der Seehöhe von 1700 Metern oder mit einer Länge von mehr als 500 Metern bewilligungspflichtig. Eine Weganlage mit weniger als 500 Metern Länge und unterhalb einer Seehöhe von 1700 Metern kann allerdings auch bewilligungspflichtig sein, falls ein Sonderstandort (Gewässer, Auwald, Feuchtgebiet, Schutzgebiet) berührt wird ( Ansuchen Weg (doc 6 KB)).

Hinweis:
Für Forstwege im Waldbereich sind zusätzlich die forstrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Eine naturschutzrechtliche Bewilligung kann gleichzeitig mit der forstrechtlichen Errichtungsbewilligung bzw. Anmeldung beantragt werden ( Ansuchen Forstweg (doc 30 KB)).