Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Regionale Wettbewerbsfähigkeit

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Regionale Wettbewerbsfähigkeit

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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2007-2013)

Im Rahmen des Programms „Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit 2007-2013, unterstützt der EFRE Präventivmaßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen. Im Rahmen des Aktionsfeldes 5, „ Präventivmaßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen“ werden folgende Zielsetzungen und Aktivitäten verfolgt:

Zielsetzung

  • Sicherung des Lebens- und Wirtschaftsraumes durch Schutz infrastruktureller Einrichtungen vor Naturgefahren wie Lawinen, Hochwasser, Muren und Steinschlag
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit und Anbindung dezentraler Wirtschaftsräume an die zentralen Räume
  • Nachhaltiges ökonomisches und ökologisches Naturgefahrenmanagement

Die Erstellung und Erarbeitung innovativer und konzeptiver Projekte und Studien in Bezug auf die Gefährdung durch Naturkatastrophen sind ein wesentlicher Bestandteil für ein vorausschauendes und integriertes Naturgefahren- und Risikomanagement. Durch geologische/geomorphologische Untersuchungen und ein möglichst effektives Gefahrenmonitoring werden Rückschlüsse über vordringlichen Handlungsbedarf und notwendige Sanierungsschritte abgeleitet.

Neben der Beobachtung der Risikosituation und der Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen ist vor allem die Information der Bevölkerung und Wirtschaft für die Bewusstseinsbildung essentiell. Entsprechende Projekte für die Risikokommunikation werden im Rahmen dieser Maßnahme unterstützt.

Der konzeptive Maßnahmenansatz wird von einer operativen Risikoprävention begleitet und es werden biologische Maßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen unterstützt. Dabei werden u. a. gezielte Verjüngungseingriffe, Aufforstungen und Pflege gefördert. Dadurch soll der drohende Funktionsverlust des Schutzwaldes infolge fehlender Verjüngung und Strukturverbesserung (räumliche und altersmäßige Differenzierung) vermieden werden und ein ausreichender Schutz vor Naturgefahren (z.B. Hochwasser, Muren, Lawinen Steinschlag) erreicht werden. Präventivmaßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen konzentrieren sich auf jene Bereiche/Schutzwälder, die eine sichere Anbindung an die Zentralräume und die Erreichbarkeit der Täler sicherstellen und dem Schutz infrastruktureller Einrichtungen dienen.

Daneben werden vereinzelt begleitende technische Vorhaben, die zur Sicherung der Unterlieger, zur Aufrechterhaltung der Schutzfunktion bzw. zur operativen Umsetzung der Einzelmaßnahmen notwendig sind, gefördert. Dabei wird ein Fokus auf die interkommunale Kooperation zwischen Ober- und Unterlieger gelegt, um mögliche Synergien und die Zahlungsbereitschaft effizient zu nützen.

Die Projektumsetzung findet im Rahmen regional bedeutsamer Projekte statt und konzentriert sich auf die laut Landesschutzwaldkonzept und/oder regionale Gefahrenhinweiskarten/Gefahrenzonenplanung ausgewiesenen Gefährdungsbereiche und Einzugsgebiete von Lawinen, Wildbächen, Hangbewegungen und Steinschlag. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen u. a. gezielt ca. 30.000ha Wald mit hohem Naturgefahrenpotenzial und hohem Sanierungsbedarf bearbeitet werden. Schwerpunktgebiete sind jene Regionen, in denen dezentrale Wirtschaftsräume gefährdet sind. Diese Gebiete liegen in regionalen Schwerpunktgebieten  da diese aufgrund der gegebenen wirtschaftlichen Entwicklungs- und Strukturschwäche besonders stark von der Gefahr der Abwanderung und Entsiedelung betroffen sind und die Maßnahmen für die betroffenen Gemeinden eine außerordentlich hohe finanzielle Belastung darstellen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds

  • Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
  • Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
  • Subsidiäre nationale Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Österreich gemäß Art. 56. Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Nähere Informationen zur Förderung verschiedener Maßnahmen sind im Forstlichen Förderkatalog (pdf 1.8 MB) enthalten.

Ansprechpartner ist die Gruppe Forst, Fachbereich Förderung