Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

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AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4502
Fax+43 (0)512 508 4505

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Verordnung für die Entwicklung des ländlichen Raumes

Dieses Förderprogramm dient der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes; dazu zählt auch die Erhaltung des Schutzwaldes. Die Verbesserung der Einkommenssituation der bäuerlichen Waldbesitzer sowie die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft sind weitere damit verbundene zentrale Ziele:

  • Integration der Forstwirtschaft in die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes
  • Erhaltung, Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung der österreichischen Wälder
  • Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Multifunktionalität der österreichischen Wälder, insbesondere in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen
  • Nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Struktur des ländlichen Raumes, insbesondere der Arbeitsplätze, des Einkommens, der Lebensfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und der Umwelt
  • Förderung für Wälder und Flächen, die sich im Besitz von Privaten oder deren Vereinigungen sowie im Besitz von Gemeinden oder Gemeindeverbänden befinden
  • Förderung der Verwendung von Holz und Nichtholzprodukten aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern entsprechend den Regeln des freien Marktes sowie die Förderung forstwirtschaftlicher Leistungen für die Öffentlichkeit
  • Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie deren Diversifizierung
  • Erhöhung der Bedeutung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung für die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt und des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen sowie die Tatsache, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung eine von vielen Maßnahmen gegen Klimaänderung ist
  • Förderung der Verwendung von Holz und anderen forstwirtschaftlichen Produkten als umweltfreundliche und erneuerbare Rohstoffe
  • Kohärenz der Maßnahmen zu anderen Gemeinschaftspolitiken und Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
  • Berücksichtigung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen

Nähere Informationen zur Förderung verschiedener Maßnahmen sind im Forstlichen Förderkatalog (pdf 1.8 MB) enthalten.

Hier finden Sie die für die Förderungsabwicklung notwendigen Antragsformulare. Ansprechpartner ist die jeweilige Bezirksforstinspektion (BFI) bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder die Gruppe Forst, Fachbereich Förderung Externer Link.