Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Aufarbeitung nach Katastrophen

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4502
Fax+43 (0)512 508 4505

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[ Formulare ]

[ 

Aufarbeitung nach Katastrophen

  ]

diverse Maßnahmen

Beschreibung

Waldbaulich-ökologische, begleitende (2), forstschutztechnische (3) und infrastrukturelle (7) Maßnahmen zur Wiederherstellung der Waldfunktion nach flächigen, abiotischen Schadensereignissen (Windwurf, Wind- und Schneebruch, Hagelschaden, Waldbrand udgl.).

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • Nur für abiotische Katastrophenereignisse, deren Aufarbeitung nicht im Rahmen des

    o   geltenden Förderprogramms abgedeckt ist und

    o   nicht aus Mitteln des Kat-Fonds des Landes bezuschusst wird.

  • Vorlage eines Detailprojektes mit Darstellung aller erforderlichen, geplanten Maßnahmen hinsichtlich Kostenaufwand und zu erwartende Erträgnissen.
  • Die Umsetzung der projektierten Einzelmaßnahmen unterliegt den jeweiligen Voraussetzungen entsprechend dem ggstdl. Förderkatalog.
  • Für notwendige Erschließungsvorhaben ist ein einfaches technisches Projekt entsprechend Wegprojektsunterlagen - Inhaltsverzeichnis für Forstliche Erschließungsprojekte vorzulegen.
  • WDB-Abmaß bei Holzlieferungen erforderlich
  • Vorlage Aufarbeitung nach Katastrophen ist zu verwenden.

Art und Höhe    der Förderung

  • Variable Förderung in Abhängigkeit der anerkannten und nachgewiesenen Kosten und Erträgnisse, der für alle beantragten und genehmigten Einzelmaßnahmen gilt!

  • 20% – 80% der anrechenbaren Kosten

  

Definitionen/Links