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Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
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Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung | Aufklärung oder Betreuung der Land- und Forstwirte, der Forstfachkräfte, der Forstarbeiter oder sonstiger in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen und der Öffentlichkeit (Lehrfahrten, ...) Mediale Verbreitung von zielorientierten Informationen oder Botschaften (Steigerung des Images von Holz, Schutz vor Naturgefahren) Durchführung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen zur Entwicklung und Aufwertung des Waldes im ländlichen Raum
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Förderkulisse | |
Voraussetzung | Detailprojekt Informationsmaßnahmen betreffend Leistungen des Waldes, Schutz vor Naturgefahren und Steigerung des Images von Holz. Lehrfahrten für WaldbesitzerInnen und forstliches Fachpersonal:
o Grundsätzlich wird nur eine Lehrfahrt pro Jahr genehmigt o Vorlage vom Projekt (Fachprogramm udgl.) und eine von den Teilnehmenden unterschriebene TeilnehmerInnenliste. o Als Kosten werden anerkannt: - Fahrtkosten (Bus) - Aufwendungen für die Referenten - Eintrittskosten für Fachveranstaltungen |
Art und Höhe der Förderung | maximal 80% der anrechenbaren Kosten Die anrechenbaren Kosten betragen mindestens € 2.000,-- und maximal € 300.000,-- je Vorhaben.
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Definitionen/Links