Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Forstschutz Vorbeugung

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4502
Fax+43 (0)512 508 4505

[ Weitere Informationen ]

[ Formulare ]

[ 

Forstschutz Vorbeugung

  ]

Fangbäume

Beschreibung

  • Kontrolliertes Fällen (Vorlegen) von frischen Bäumen als Vorbeugung bei akuter Massenvermehrungsgefahr von Forstschädlingen.

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • Vorlegen von mindestens 4 und maximal 20 Bäumen je Schlagort

  • regelmäßige Kontrolle und Führung eines Fangbaumprotokolls

  • Abfuhr aus dem Wald oder Entrinden spätestens vier Wochen nach Befallsbeginn.

  • Verwendung der Nachweisungsliste für Bauschsatzleistungen

Art und Höhe    der Förderung

  • Bauschsatz: € 30,-- pro Baum

 

 

Prügelfallen

Beschreibung

Einsatz von Prügelfallen zur Bekämpfung und Überwachung der Borkenkäfersituation

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • Sicherheitsabstand zu benachbarten Bäumen mind. 20 m

Hinweis (Bauanleitung):

  • mind. 5 unbefallene Wipfelstücke (> 10 cm Zopf und 2,5 m Länge) - Zopf nach unten
  • 20 - 30 cm lange Aststummel belassen (Zweige und Nadeln entfernen)
  • beködern mit Pheromonen (Lockstoffen)
  • Die Prügelfalle und - im Umkreis von 10 m - das gesamte befallstaugliche Holz begiften

Art und Höhe    der Förderung

  • Bauschsatz: € 30,-- pro Falle

 

 

Rüsselkäferbekämpfung

Beschreibung

Tauchen, Gießen oder Spritzen von Forstpflanzen als Schutz vor Forstschädlingen

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • Forstpflanze muss trocken sein

Art und Höhe    der Förderung

  • 80% der anrechenbaren Kosten
  • keine Untergrenze

 

 

Käferfallen

Beschreibung

Einsatz von Lockstofffallen zur Bekämpfung und Überwachung von Borkenkäfersituation

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW
Voraussetzung
  • Entlang von Fichtenbeständen mit aktueller Befallsdisposition
  • Sicherheitsabstand zu benachbarten Bäumen mindestens 20 Meter
  • Kontrolle der Fallen mindestens alle 2 Wochen
Ausmaß der Förderung
  • 90% der anrechenbaren Kosten
  • keine Untergrenze

 

 

Pheromone

Beschreibung

Verwendung von Lockstoffbeutel in Lockstofffallen zur Bekämpfung und Überwachung von Borkenkäfersituation

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • Entlang von Fichtenbeständen mit aktueller Befallsdisposition

  • Sicherheitsabstand zu benachbarten Bäumen mindestens 20 Meter

  • Kontrolle der Fallen mindestens alle 2 Wochen

Art und Höhe    der Förderung

  • 90% der anrechenbaren Kosten

  • keine Untergrenze

  

Aufarbeitung Schadholz

Beschreibung

Aufarbeitung von Holz infolge abiotischer Schadensereignisse, wobei eine allfällige Lieferung nur förderbar ist gemäß Richtlinienkatalog

  • Kosten der Aufräumung (Schlägern, Ablängen, ...)

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • Im Rahmen von Aufarbeitung nach Katastrophen oder der Wildbachräumung

  • Gefahr in Verzug

  • Anweisung des zuständigen Bezirksförsters

  • Melde- und Genehmigungspflicht an/durch die Bewilligende Stelle vor dem Einsatz

Art und Höhe    der Förderung

  • 90% der anrechenbaren Kosten

  • keine Untergrenze

  

 

Verjüngung Schadflächen - Sonstige Holzbringung

Beschreibung

Lieferung von Holz nur im Rahmen von Aufarbeitung nach Katastrophen infolge abiotischer Schadensereignisse

  • Kosten der Bringung

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • Grundsätzlich nur bei Gefahr in Verzug (Forstschutz, Aufarbeitung nach Katastrophen)

  • Nur für abiotische Katastrophenereignisse, deren Aufarbeitung nicht im Rahmen des

    o   vorliegenden „normalen“ Förderprogramms abgedeckt ist und

    o   nicht aus Mitteln des Kat-Fonds des Landes bezuschusst wird.

  • eigene Projektvorlage mit Maßnahmenplanung erforderlich – mit Verwendung der Formularvorlage Aufarbeitung nach Katastrophen
  • WDB-Abmaß erforderlich
  • Melde- und Genehmigungspflicht an/durch die Bewilligende Stelle vor dem Einsatz.

Art und Höhe    der Förderung

  • Fördersatz in Abhängigkeit von Ertrag und Kosten
  • maximal 80% der anrechenbaren Kosten

  

 

Entfernung Einzelstämme - Straßenschutz

Beschreibung

Pauschale Aufwandsentschädigung für die Entfernung von geschädigten Einzelbäumen entlang und zum Schutz der öffentlichen Straßen (Landesstraßen L und B, Gemeindestraßen).

  • Aufarbeitung und Lieferung

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS, WW

Voraussetzung

  • unmittelbare Gefährdung für den Straßenverkehr

  • behördliche Auszeige nach Absprache mit Straßenmeisterei

  • nicht auf Waldflächen des Bundes und Landes (ÖBf-AG, ASFINAG, ÖBB, Wasserbau, Straße, ...)

  • geschädigte Bäume mit BHD >25cm entlang Straßenrand (max. 15m)
  • eigener Antrag je Bezirksforstinspektion

    Art und Höhe    der Förderung

    • Bauschsatz: € 30,-- pro Baum

    • keine Untergrenze

      

     

    Hygienemaßnahmen

    Beschreibung

    Forstschutztechnische Behandlung (ausschneiden, verbrennen udgl.) von durch biotische/abiotische Schadereignissen geschädigte Jungwuchs- und Dickungsflächen.

    • Arbeitsleistung sowie Material- und Maschinenkosten

    Waldkategorie

    • OSW, SSW, WS, WW

    Voraussetzung

    • eigene Projektvorlage mit Maßnahmenplanung erforderlich

    Art und Höhe    der Förderung

    • 90% der anrechenbaren Kosten

    • keine Untergrenze

      

     

    Holz "Vor Ort belassen"

    Beschreibung

    Pauschale Aufwandsentschädigung für Vor Ort belassenes Holz in unbringbarer Lage und zur Aufarbeitung von einzelnen Schadhölzern.

    Waldkategorie

    • OSW, SSW, WS, WW

    Voraussetzung

    • Holz muss Vor Ort belassen werden!

    • fällen und forstschutztechnische Behandlung (entrinden udgl.)

    • Anweisung des zuständigen Bezirksförsters

    • Die entrindeten Bäume sind fachgerecht zu lagern und gegebenenfalls zu verankern. Es muss sichergestellt sein, dass in Einzugsgebieten von Wildbächen keine Verklausung stattfinden kann.
    • Verwendung der Nachweisungsliste für Bauschsatzleistungen

    Art und Höhe    der Förderung

    • Bauschsatz: € 40,-- pro Baum

    • keine Untergrenze

      

     

    Definitionen/Links