Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Infrastrukturelle Maßnahmen - Forststraße

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4502
Fax+43 (0)512 508 4505

[ Weitere Informationen ]

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[ 

Infrastrukturelle Maßnahmen - Forststraße

  ]

Wegeneubau

Beschreibung

  • Errichtung von LKW-befahrbaren Forststraßen in landschaftsschonender Bauweise.

Waldkategorie

  • OSW, SSW, WS

Voraussetzung

  • Digitale Vorlage eines einfachen technischen Projektes entsprechend Wegprojektsunterlagen - Inhaltsverzeichnis für Forstliche Erschließungsprojekte.

  • Baukosten von mehr als € 35,-- pro Laufmeter oder
    ein Aufschließungsgrad von mehr als 50 Laufmeter/Hektar sind zu begründen.

  • Nachweis der aufgeschlossenen Vorteilsfläche unter Berücksichtigung des Einsatzes von forstlichen Tragseilgeräten.

  • Beurteilung der Finanzkraft der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers bei WaldbesitzerInnen >100 ha Waldausstattung:

          o   Bei Agrargemeinschaften sind bei Antragstellung die agrarbehördlich

               überprüften Überschussrechnungen der letzten drei Haushaltsjahre

               dem Antrag beizulegen.

          o   Keine Beurteilung bei Wegprojekten die vorwiegend OSW erschließen.

    • maximal 3.500 Laufmeter pro Jahr und FörderungswerberIn

    Art und Höhe    der Förderung

     

     

    Wegeumbau

    Beschreibung

    Umbau von bestehenden, nicht LKW-befahrbaren Forststraßen.

    Waldkategorie

    • OSW, SSW, WS

    Voraussetzung

    • Bestehender Weg wurde nicht innerhalb der letzten 20 Jahre bezuschusst.
    • Digitale Vorlage eines einfachen technischen Projektes entsprechend Wegprojektsunterlagen - Inhaltsverzeichnis für Forstliche Erschließungsprojekte.
    • Nachweis der aufgeschlossenen Vorteilsfläche unter Berücksichtigung des Einsatzes von forstlichen Tragseilgeräten.
    • keine üblichen Instandsetzungs- und Wegerhaltungsarbeiten förderbar
    • Baukosten von mehr als € 35,-- pro Laufmeter oder
    • ein Aufschließungsgrad mehr als 50 Laufmeter/Hektar sind zu begründen.
    • Beurteilung der Finanzkraft der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers bei WaldbesitzerInnen >100 ha Waldausstattung:

         o   Bei Agrargemeinschaften sind bei Antragstellung die agrarbehördlich

             überprüften Überschussrechnungen der letzten drei Haushaltsjahre dem

             Antrag beizulegen.

         o   Keine Beurteilung bei Wegprojekten die vorwiegend OSW erschließen.

    • maximal 3.500 Laufmeter pro Jahr und FörderungswerberIn

    Art und Höhe    der Förderung

     

     

    Wegemodernisierung

    Beschreibung

    Ökologische, sicherheitstechnische und logistische Modernisierung bestehender LKW-befahrbarer Forststraßen, die nicht durch mangelhafte Wegerhaltung begründet ist.

    Förderbare Maßnahmen zur Behebung von bautechnischen Mängeln, wie:

    • zu gering dimensionierte alte Durchlässe mit nicht ausreichend gesicherten Ein- und Ausläufen
    • Bachquerungen ohne Gegensteigung
    • nicht ausreichende Oberflächenentwässerung und damit verbundene Erosionserscheinungen
    • nicht abgerundete Böschungskanten als ständige Erosionsquellen und Böschungsstabilisierung
    • ökologische Querung und Einbindung von Wasserläufen

    Seilkranaufstellplätze und Manipulationsflächen entlang von Weganlagen

    Ausbau zu enger Kurvenradien

    Waldkategorie

    • OSW, SSW, WS
    Voraussetzung
    • Bestehender Weg wurde nicht innerhalb der letzten 20 Jahre bezuschusst.

    • Melde- und Genehmigungspflicht an/durch die Bewilligende Stelle vor Detailplanung.

    • Vorlage eines einfachen technischen Projektes (u.a. Name des bestehenden Weges, Lage- und Detailplan, Darstellung der geplanten Maßnahmen, Kostenkalkulation) mit allen erforderlichen rechtlichen Bewilligungen (Forstrecht, Naturschutz etc.)

    • keine üblichen Instandsetzungs- und Wegerhaltungsarbeiten förderbar

      maximal 3.500 Laufmeter pro Jahr und FörderungswerberIn
    Ausmaß der Förderung
    • maximal 30% der anrechenbaren Kosten

    • mindestens € 5.000,-- anrechenbare Kosten je Projekt

     

     

    Sonderwegbau

    Maßnahme gesperrt - Aktivierung durch Gruppe Forst

    Beschreibung

    Erstellung und Verbesserung erforderlicher infrastruktureller Einrichtungen zum Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen nach VOLE-M 226.

    Details

    siehe Wegeneubau, Wegeumbau und Wegemodernisierung

      

    Pflegesteige

    Beschreibung

    Anlegen und Erhalten von Steigen zur sicheren Erreichbarkeit von Pflegeflächen.

    Waldkategorie

    • OSW, SSW, WS

    Voraussetzung

    • eigene Projektvorlage mit Maßnahmenplanung erforderlich

    • hoher Pflegebedarf im betroffenen Waldareal

    • nicht förderbar sind Steige des öffentlichen Wander- und Bergwegenetzes

    Art und Höhe    der Förderung

    • 80% der anrechenbaren Kosten

      

     

    Wasserentnahmestellen

    Beschreibung

    Anlage von Wasserstellen zur Steigerung der Effizienz für Waldbrandbekämpfungsmaßnahmen.

    Waldkategorie

    • OSW, SSW, WS

    Voraussetzung

    • Die Anlage von Wasserstellen ist nur in Verbindung mit der Errichtung bzw. dem Umbau von Forststraßen möglich.

    Art und Höhe    der Förderung

    • Fördersatz orientiert sich an dem jeweiligen Forststraßenprojekt

    • mindestens € 5.000,-- anrechenbare Kosten je Projekt

      

     

    Definitionen/Links