Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Planungen

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4502
Fax+43 (0)512 508 4505

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Planungen

  ]

Planung

Maßnahme gesperrt – Aktivierung durch Gruppe Forst

Beschreibung

Erstellung von Projekten zur Schutzwaldverbesserung (5) und Bestandesumbau (6) durch externe Dienstleister.

Voraussetzung

  • Projektserstellung hat nach Absprache und nach Planungsvorlage der Schutzwaldplanung mit der Abteilung Forstplanung / Gruppe Forst zu erfolgen.

Art und Höhe    der Förderung

  • Bauschsatz € 130,-- pro Aufnahmepunkt

 

 

Controlling - Betreuung

Maßnahme gesperrt – Aktivierung durch Gruppe Forst

Beschreibung

Qualitative Beurteilung von Maßnahmen der Schutzwaldverbesserung und Unterstützung beim Projektsmanagement.

  • Maßnahmenüberprüfung und Projektsadministration durch Dritte.

Voraussetzung

  • Maßnahme gesperrt – Aktivierung durch Gruppe Forst

  • Maßnahmenüberprüfung hat nach Absprache mit der Abteilung Forstplanung / Gruppe Forst zu erfolgen.

Art und Höhe    der Förderung

  • Bauschsatz € 130,-- pro Aufnahmepunkt

 

 

Operate

Beschreibung

Erstellung oder Verbesserung von waldbezogenen Plänen oder Waldnutzungsplänen.

Voraussetzung

  • bestehende Pläne müssen älter als 10 Jahre sein

  • Die Hiebsatzberechnung ist der Abteilung Forstplanung zur Begutachtung vorzulegen.

  • Förderbearbeitung erst ab Vorliegen der neuen Flächenberechnung

  • Gebietskörperschaften (Gemeinde):

    o   In Gemeindevermögenswäldern kann nur die Schutzwaldfläche

             berücksichtigt werden.

        o   Im Gemeindegutswald kann die Gemeinde als Antragsstellerin

             auftreten.

Art und Höhe    der Förderung

  • 50% der anrechenbaren Kosten

  • Die anrechenbaren Kosten betragen mind. € 250,-- je Vorhaben.

  • Maximal anrechenbare Kosten € 20.000,-- je WaldbesitzerIn, jedoch max. € 40,-- pro ha Waldfläche

  

 

Definitionen/Links