Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Vorbereitung

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4502
Fax+43 (0)512 508 4505

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Vorbereitung

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Verjüngungseinleitung - Seilbringung

Beschreibung

Verjüngungseinleitung (Endnutzung), Aufarbeitung von Zwangsnutzungen sowie Hangentlastungen unter Einsatz von forstlichen Tragseilgeräten.

Abgeltung des Mehraufwandes der Seilung und einer ev. behördlich verordneten Verkehrsregelung

  • Kosten der Seilung
  • allfällige Kosten der Verkehrsregelung
  • Nicht förderfähig sind u.a. Schlägerung, Aufarbeitung (Ausformen, Entasten) und Schlagräumung (Haufen, Fratten legen).
    Schlagräumung ist förderbar bei der Wald-Umwelt-Maßnahme „Vogelschutz-Biotopentwicklung“.
Waldkategorie
  • OSW, SSW
Voraussetzung
  • behördliche Auszeige mit dem Waldhammer in Wäldern mit direkter Objekschutzwirkung (OSW) unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenpotentiale
  • Einhaltung der behördlichen Auszeige
  • Details und Definitionen (Verjüngungsverfahren, Hangentlastung) siehe Seilkranrichtlinie (SKRL)
  • Verwendung des Berechnungsformulars zur Holzbringung
  • Die Seiltrasse zählt in dem verbleibenden Bestand nicht zur Verjüngungsfläche und stellt somit keine Verbindung einzelner Verjüngungsflächen dar; in der Nutzungsfläche jedoch schon.
  • Fallen auf einer Seiltrasse mehrere Nutzungsverfahren je Waldbesitzer an, wird zur Fördersatz-berechnung das mit dem geringsten Fördersatz behaftete Verfahren herangezogen, d.h.:
                                   schlagweise Verjüngung   vor   Gruppe/Einzelstamm
  • Fallen bei einer Seilnutzung neben einem flächigen Verjüngungsverfahren auch eine Durchforstung (Spätdurchforstung, Auslesedurchforstung) an, so ist eine gesplittete Förderberechnung auf Basis der Holzmenge möglich – eigenes WDB-Abmaß erforderlich!
  • Schwierige bzw. kostenintensivere Verjüngungseinleitungen sind bevorzugt über Dienstleistungsrechnungen abzuwickeln.
  • ad Verkehrsregelung:
    • Vorlage der behördlichen Verordnung und
    • Stundenaufzeichnung oder Rechnung (Fö-Satz analog SKRL)
  • Kontrolle der Schlägerungs- und Aufarbeitungskosten:
    • Auf Dienstleistungsrechnungen sind die Kosten für Schlägerung, Aufarbeitung und Seilung getrennt auszuweisen.
    • Für Schlägerung und Aufarbeitung werden je € 5,-- / efm Netto angesetzt. Diese werden bei Unterschreitung von den anrechenbaren Kosten abgezogen
    • Sollte die Schlägerung in Eigenregie durch den Grundeigentümer durchgeführt worden sein, dann ist dies von der Firma, die die Seilung durchgeführt hat, auf der Rechnung zu bestätigen. 
    • Bei einer Nachkontrolle hat der Waldbesitzer / Begünstigte eine entsprechende Nachweisung vorzulegen
    • Dient der Kontrolle und Vorbeugung, dass Schlägerungs- und Aufarbeitungskosten nicht in den förderbaren Kosten (Seilung) „versteckt“ sind.
Ausmaß der Förderung
  • 25% – 65% der anrechenbaren Kosten nach SKRL
  • Die anrechenbaren Kosten betragen maximal € 40,-- pro Erntefestmeter
  • Abrechnung möglich nach:
    • Dienstleistungsrechnung
    • Standardkosten [anrechenbare Kosten in € pro Erntefestmeter]:

Ausführung der Seilung             leicht (0)     schwer (1)
Waldbesitzer                              € 12,--        € 16,--
Forstbetrieb mit Forstarbeiter     € 19,--        € 24,--

Anmerkung:

Zahl in Klammer (0, 1) entspricht dem gewählten Zuschlag gemäß SKRL – ausgenommen Sondersortiment!

Abrechnung der Seilung

Verjüngungseinleitung - Hubschrauberbringung

Beschreibung

Verjüngungseinleitung (Endnutzung), Aufarbeitung von Zwangsnutzungen sowie Hangentlastungen unter Einsatz von Hubschrauber.

  • Kosten der Bringung
  • Anflug-/Überstellungspauschale

Waldkategorie

  • OSW, SSW

Voraussetzung

  • Grundsätzlich nur bei Gefahr in Verzug (Forstschutz, Hangentlastung, techn. Maßnahmen) in Wäldern mit primärer Objektschutzwirkung.
  • Melde- und Genehmigungspflicht an/durch die Bewilligende Stelle vor dem Einsatz.
  • mindestens zwei Vergleichsanbote mit
    • einem garantierten Preis pro Festmeter oder
    • einer garantierten Liefermenge pro Rotation mit Nachweisung über ein Lastenprotokoll
  • Auftragsbestätigung
  • Vorlage entsprechender Unterlagen betreffend zu erwartendem Ertrag
  • WDB-Abmaß erforderlich

Ausmaß der Förderung

  • Fördersatz in Abhängigkeit von kalkuliertem Ertrag und Kostenvoranschlag

  • maximal 80% der anrechenbaren Kosten

 

 

Vorbereitung - Bodenbearbeitung

Beschreibung

Schreitbaggereinsatz auf stark degradierten Böden, Abziehen der verjüngungshemmenden Boden-vegetation sowie Freilegen des Rohbodens zur Schaffung günstiger Verjüngungsbedingungen udgl..

Waldkategorie

  • alle

Voraussetzung

  • nur bei schlechter Ertragslage

  • eigene Projektsvorlage (Bestandesumbau) mit Maßnahmenplanung erforderlich

Ausmaß der Förderung

  • 80% der anrechenbaren Kosten

  

 

Definitionen/Links