Wald und Recht

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AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4602
Fax+43 (0)512 508 4605

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Behördenwegweiser

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Wald und Recht

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Allgemeine Informationen

Die für die Bewirtschaftung und Nutzung des Waldes maßgeblichen Vorschriften.

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Rodung

Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur.

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Nachbarrecht

Der Wald an der Eigentumsgrenze.

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Forststraßen

Forststraßen sind für den Verkehr von Kraftfahrzeugen bestimmte nicht öffentliche Straßen.

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Forsttagsatzung

Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten in den Waldbetreuungsgebieten Tirols.

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Tiroler Waldordnung

Bewilligungspflichten für Holznutzungen.

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Nebennutzung

Auf vielen Waldgrundstücken bestehen zugunsten anderer Liegenschaften verschiedene Nutzungsrechte.

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Rechte der Allgemeinheit

Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten.

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Der Gemeindewaldaufseher

Der erste Ansprechpartner eines Waldeigentümers.

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Behörden

Forstrechtsreferate bei den 8 Bezirkshauptmannschaften.

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