Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen

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Die für die Bewirtschaftung und Nutzung des Waldes maßgeblichen Vorschriften finden sich vor allem im Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 78/2003 und 83/2004, sowie in der Tiroler Waldordnung, LGBl. Nr. 55/2005 (pdf 70 KB). Daneben sind zahlreiche andere raumorientierte Vorschriften, wie z.B. Naturschutzrecht, Jagdrecht und Agrarrecht zu beachten.

Das Forstrecht ist beherrscht vom Grundsatz der Walderhaltung, der Sorge um die Nachhaltigkeit und der Bedachtnahme auf die Mehrfachwirkungen des Waldes. Dementsprechend sind die verschiedenen Normen als Komplex von Rechten und Pflichten der Eigentümer und (Be-)Nutzer des Waldes zu sehen. Je nach der örtlichen Situation des Waldes können verschiedene Probleme auftreten: Es kann eine Waldweide die Waldverjüngung beeinträchtigen; es kann ein zu hoher Wildstand vorhanden sein; es können Nutzungsrechte dem Waldeigentümer keine eigene Nutzung ermöglichen; es kann ein Borkenkäferbefall drastische und rasche Gegenmaßnahmen erfordern. Sowohl forstfachliche Beratung und Förderung oder rechtliche Vorschreibungen (Gebote oder Verbote) können so ganz verschieden sein. Oft spielen die sogenannten landeskulturellen Leistungen des Waldes im touristisch geprägten Gebirgsland Tirol eine große Rolle und der Waldeigentümer hat damit eine Reihe von Pflichten zu tragen, die häufig für ihn auch wirtschaftliche Nachteile bewirken. Besonders deutlich wird dies bei der Schutzwaldbewirtschaftung, die einerseits ohne Förderung nicht möglich wäre und andererseits zusätzlich zahlreichen forstrechtlichen Beschränkungen unterliegt.

Inhaltliche Rückfragen zum Thema richten Sie an: E-Mailwaldschutz@tirol.gv.at