Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Behörden

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Behörden

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Bezirksverwaltungsbehörden als Forstbehörden I. Instanz

Die Bezirksverwaltungsbehörden (= die Forstrechtsreferate bei den 8 Bezirkshauptmannschaften sowie in der Landeshauptstadt Innsbruck die zuständige Abteilung des Stadtmagistrates) sind grundsätzlich die Forstbehörden I. Instanz. In Rechtsfragen wendet man sich an die zuständigen Juristen:

Stadtmagistrat Innsbruck Externer Link
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Externer Link
Bezirkshauptmannschaft Imst Externer Link
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein Externer Link
Bezirkshauptmannschaft Landeck Externer Link
Bezirkshauptmannschaft Lienz Externer Link
Bezirkshauptmannschaft Reutte Externer Link
Bezirkshauptmannschaft Schwaz Externer Link

In fachlichen Angelegenheiten ist der Kontakt zum jeweiligen Leiter der örtlich zuständigen Bezirksforstinspektion zu empfehlen.

 

9) Forstbehörde II. Instanz

Als Forstbehörde II. Instanz wird der Landeshauptmann und für ihn die Abteilung Wasser- Forst- und Energierecht im Amt der Tiroler Landesregierung tätig.

Abteilung Wasser- Forst- und Energierecht

A-6020 Innsbruck, Landhaus II, Heiliggeiststrasse 7-9, Büro 1-066

Vorstand:
Hofrat Dr. Georg Zingerle
++43 (0) 512/508-2470

Stellvertreter:
 Dr. Wolfgang Hirn
++43 (0) 512/508-2471

Inhaltliche Rückfragen zum Thema richten Sie an: E-Mailwaldschutz@tirol.gv.at