In den Waldbetreuungsgebieten Tirols ist zur Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten die Forsttagsatzungskommission berufen. Diese ist in jeder Gemeinde eingerichtet und setzt sich ab 1.1.2006 zusammen aus dem Leiter der jeweils örtlich zuständigen Bezirksforstinspektion als Vorsitzenden, dem Bürgermeister, und einem Vertreter der Waldeigentümer. Die Forsttagsatzungskommission entscheidet über bewilligungspflichtige Fällungen und die Bewilligung der Schafweide im Wald.
VO Geschäftsordnung der Forsttagsatzungskommission und Führung d. Walddatenbank (
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