In der Praxis sind die Gemeindewaldaufseher die ersten Ansprechpartner eines Waldeigentümers oder auch eines Nutzungsberechtigten.
Der Gemeindewaldaufseher erfüllt wesentliche forstliche Aufgaben in der jeweiligen Gemeinde. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Betreuung und Beratung der Waldeigentümer in allen forstfachlichen Fragen. Die Beratungsleistungen des Waldaufsehers werden mit der neuen Tiroler Waldordnung noch stärker betont. Eine der wesentlichen Kernaufgaben liegt in der Förderung der gemeinschaftlichen Nutzung von Rund- und Energieholzreserven im Zusammenwirken mit forstlichen Vermarktungsorganisationen. Der Waldaufseher überwacht zudem das Forstaufsichtsgebiet (= Waldbetreuungsgebiet) auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus unterstützt er die Bezirksforstinspektionen z.B. bei der Erhebung von Katastrophenschäden oder bei Wegplanungen usw.
Die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des Gemeindewaldaufsehers sind in der Tiroler Waldordnung geregelt.
VO Dienstanweisung für Gemeindewaldaufseher (
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