Außerhalb von Projekten
Die Initiatoren Jäger, Eigentümer und Forstorgan haben Kenntnis über das Vorkommen von Raufußhühnern und wollen deren Lebensräume verbessern.
Gemeinsam planen sie Maßnahmen. Hilfestellung gibt ihnen dabei der bereitstehende Maßnahmenkatalog sowie die Waldtypisierung mit angeschlossenem Waldbauhandbuch. Zu prüfen ist, ob notwendige Maßnahmen auch durch die öffentliche Hand gefördert werden. In diesem Fall ist ein Förderprojekt zu erstellen.
In Folge werden die Maßnahmen gesetzt und dokumentiert (bei geförderten Maßnahmen – Dokumentation laut Förderrichtlinien). Es erfolgt eine Kontrolle der gesetzten Maßnahmen, ebenfalls werden die Auswirkungen der Maßnahmen abgeschätzt.
Für besondere Fälle steht beratend eine Koordinationsstelle zur Verfügung die Auskünfte geben kann.
Außerhalb von Projekten bei ÖBf AG
Die Initiatoren Jäger, Forstbetrieb (Forstmeister, Revierleiter) und Forsteinrichtung haben Kenntnis über das Vorkommen von Raufußhühnern und wollen deren Lebensräume verbessern.
Gemeinsam planen sie Maßnahmen. Hilfestellung gibt ihnen dabei das mit Dr. Hubert Zeiler entwickelt Maßnahmenpapier sowie die Waldtypisierung mit angeschlossenem Waldbauhandbuch. Zu prüfen ist, ob notwendige Maßnahmen auch durch die öffentliche Hand gefördert werden können.
In Folge werden die Maßnahmen gesetzt und dokumentiert. Es erfolgt eine Kontrolle der gesetzten Maßnahmen, ebenfalls werden die Auswirkungen der Maßnahmen abgeschätzt.
Für besondere Fälle steht beratend eine Koordinationsstelle beim Land Tirol zur Verfügung, die Auskünfte geben kann.
Innerhalb von Projekten
Waldwirtschaftspläne, Schutzwaldplanungen bzw. auch der Naturschutzplan auf der Alm erfolgen vielfach von Planungsbüros in Zusammenarbeit mit betroffenen Landesabteilungen.
Der fachlich geschulte Planer setzt sich mit dem Jäger, Eigentümer und zuständigen Forstorgan in Verbindung.
Haben diese Kenntnis über das Vorkommen von Raufußhühnern und besteht Interesse die Lebensräume der Raufußhühner zu verbessern, werden gemeinsam Maßnahmen geplant und im jeweiligen Plan dokumentiert.
Darüber hinaus ein eigenes Förderprojekt zur Biotopverbesserung einzureichen. Hilfestellung gibt ihnen dabei der bereitstehende Maßnahmenkatalog sowie die Waldtypisierung mit angeschlossenem Waldbauhandbuch. Zu prüfen ist, ob notwendige Maßnahmen auch durch die öffentliche Hand gefördert werden.
In Folge werden die Maßnahmen gesetzt und dokumentiert (bei geförderten Maßnahmen – Dokumentation laut Förderrichtlinien). Es erfolgt eine Kontrolle der gesetzten Maßnahmen, ebenfalls werden die Auswirkungen der Maßnahmen abgeschätzt.
Für besondere Fälle steht bei Bedarf beratend eine Koordinationsstelle zur Verfügung die Auskünfte geben kann.
Innerhalb von Projekten bei ÖBf AG
Waldwirtschaftspläne werden durch die Forsteinrichtung der ÖBf AG erstellt.
Der fachlich geschulte Planer setzt sich mit dem Jäger und zuständigem Forstorgan in Verbindung.
Gemeinsam planen sie Maßnahmen. Hilfestellung gibt ihnen dabei das mit Dr. Hubert Zeiler entwickelt Maßnahmenpapier sowie die Waldtypisierung mit angeschlossenem Waldbauhandbuch. Zu prüfen ist, ob notwendige Maßnahmen auch durch die öffentliche Hand gefördert werden können.
In Folge werden die Maßnahmen laut Operat gesetzt und dokumentiert Es erfolgt eine forstliche Kontrolle der gesetzten Maßnahmen durch die ÖBf AG.
Für besondere Fälle steht beratend eine Koordinationsstelle beim Land Tirol zur Verfügung, die Auskünfte geben kann.






