Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Förderungen

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AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4542
Fax+43 (0)512 508 4545

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Förderungen

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Die forstliche Förderung hat zum Ziel, eine nachhaltige und ökologisch orientierte Waldwirtschaft sicherzustellen.

Möglichkeiten der Förderungen im Wald

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes; z.B. Schutzwaldverbesserung (Aufforstung, Pflege, Erschließung, Seilkranbringung), Erholungseinrichtungen, etc.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Funktionen des Waldes wie Waldpflege, Forstschutz, etc.
  • Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Vermarktung von Holz- und Holzprodukten
  • Förderung von Waldbesitzervereinigungen (z.B.: Ankauf von gemeinschaftlich genutzten Maschienen und Geräten, koordinierte Planungen und Pflegeprogramme, Sach- und Personalaufwand.)

Förderungsmittel in Tirol 1994 - 2000

 Schwerpunkt der forstlichen Förderung ist die nachhaltige ökologische Erhaltung und Verbesserung des Tiroler Waldes sowie die Entwicklung und Aufwertung des Waldes und seiner Funktion. Rund die Hälfte des Tiroler Waldes (ca. 275.000 ha) sind laut Waldentwicklungsplan Schutzwald.

Schutzwald ist ein Schutzschild vor Naturgefahren

Dieser Schutzwald ist der natürliche Schutzschild zur Abwehr von Naturgefahren wie Lawinen, Muren, Steinschlag. Die Förderung unterstützt insbesondere Aufforstungen, Pflege und Forstschutz, Seilkranbringung, Wegbau sowie einfache technische und weidewirtschaftliche Maßnahmen. Darüber hinaus können Waldbesitzer sowie Interessierte am Wald an Schulungen zu den Themen Leistungen des Waldes, optimale Bewirtschaftung, Sicherheit bei der gefährlichen Waldarbeit u.a. teilnehmen.

Wer kann Förderungen beantragen und wohin können Sie sich wenden?

Als Antragsteller können private Waldbesitzer, Agrargemeinschaften, Gemeinden und Nutzungsberechtigte auftreten. Ansprechpartner ist die jeweilige Bezirksforstinspektion (BFI) bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder die Gruppe Forst, Fachbereich Forstliche Förderung.