Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Wie komme ich zu einem Waldwirtschaftsplan?

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4507
Fax+43 (0)512 508 4545

[ Weitere Informationen ]

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Wie komme ich zu einem Waldwirtschaftsplan?

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  • agrargemeinschaftliche Grundstücke  
    Die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen ist laut Tiroler Flurverfassungslandesgesetz vorgesehen (§ 66). Nur bei forstlichem Gemeinschaftsbesitz unter 50 ha oder einer durchschnittlichen jährlichen Nutzungsmenge nicht größer als 100 Festmeter kann die Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes entfallen.

    Anträge der Waldbesitzer (Ausschuss/Vollversammlung bzw. Gemeinderat) für die Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes sind an die zuständige Bezirksforstinspektion zu richten.
     
    Neueinrichtungen und Hauptrevisionen bei agrargemeinschaftlichen Waldbesitzern werden von der Abteilung Forstplanung durchgeführt. Dabei werden einzelne Planungsschritte ausgelagert.
  • bäuerliche Privatwälder
    Im Jahr 2000 wurde ein eigenes "Bauernoperate" - Programm aufgestellt, um für diese Wälder unter starker Mitwirkung des Waldbesitzers auf einfache Art und Weise Wirtschaftspläne erstellen zu können. Nähere Informationen dazu erteilt die örtliche Bezirksforstinspektion Externer Link.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Um den Kostendruck für die Waldbesitzer zu erleichtern sind Förderungen für die Waldwirtschaftsplanerstellung möglich. Die Förderungsrichtlinien wurden gemeinsam mit dem Fachbereich Förderung der Gruppe Forst erarbeitet.

Inkraftsetzung eines Waldwirtschaftsplanes

Im Falle von Agrargemeinschaften und Gemeindegutswäldern ist nach Fertigstellung des Wirtschaftsplanes vom Waldbesitzer ein formloser Antrag auf Inkraftsetzung des Wirtschaftsplanes an die Abt. Zusammenlegung, Bringung und Servituten Externer Link zu stellen. Diesem Antrag muß ein entsprechender Ausschuss-bzw. Vollversammlungsbeschluss beizulegen (Kopie aus dem Protokoll).