Nach der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer und der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung sind alle Mitgliedstaaten zur Überwachung der Qualität ihrer jeweiligen Küsten- und Binnengewässer nach bestimmten, von der EU festgelegten Kriterien verpflichtet. Die Richtlinie 2006/7/EG (
415 KB) enthält neue Rechtsvorschriften für Badegewässer, um die Übereinstimmung mit anderen EU-Rechtsvorschriften im Bereich Wasser zu gewährleisten und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Die Richtlinien sehen eine Untersuchung 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Badesaison und Untersuchungen in 14-tägigen Abständen während der Badesaison vor; die Badesaison ist national zu bestimmen. Die Untersuchungsintervalle können bei ausgezeichneten Ergebnissen während der letzten zwei Jahre auch erstreckt werden.
Das Ergebnis dieser Überprüfungen findet Eingang in den jährlichen Bericht der Europäische Kommission über die Qualität der Badegewässer. Im Bericht für die Badesaison 2010
befinden sich die österreichischen Badegewässer erneut im europäischen Spitzenfeld. Daten über die Qualität der europäischen Badegewässer sowie Karten mit den Bezeichnungen und Koordinaten der Badestellen stehen auf der Webseite der Europäischen Umweltagentur im "Water Information System for Europe" (WISE)
zur Verfügung.


