Die Badegewässerüberwachung in Tirol beinhaltet sowohl mikrobiologisch-hygienische als auch limnologische Untersuchungen.
Badegewässerüberwachung
Seit 1997 führt Tirol die mikrobiologisch-hygienischen Untersuchungen in Umsetzung der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer und der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung durch. Die Richtlinien wurden in Österreich im Bäderhygienegesetz (
143 KB), BGBl. Nr. 254/1976 idF BGBl. I Nr. 64/2009, und in der Badegewässerverordnung (
645 KB), BGBl. II Nr. 349/2009 umgesetzt.
Die zu beprobenden Badegewässer sind vom jeweiligen Landeshauptmann mit Verordnung festzulegen. In Tirol werden 36 Badegewässer untersucht (Verordnung (
80 KB) des Landeshauptmannes vom 12. Mai 2011 über die Bestimmung von Badegewässern und Badestellen in Tirol; LGBl. Nr. 53/2011). Die Untersuchungen werden in der Zeit vom 1. Juni bis 30. August durchgeführt. Aufgrund der guten Ergebnisse an den Tiroler Badeseen sind in der Badesaison 2011 alle Badestellen 5x zu untersuchen. Die Ergebnisse finden Sie auf den nächsten Seiten. Die Untersuchungen werden in Tirol von Mitarbeitern der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH - Institut für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck (AGES Innsbruck) durchgeführt.
Bei den genannten Untersuchungen steht die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers im Mittelpunkt. Es werden die koloniebildenden Einheiten (KBE) folgender Bakterien bestimmt: Escherichia coli und Intestinale Enterokokken. Darüber hinaus werden weitere Parameter (z.B. Färbung, Mineralöle, Tenside, Phenol, Teerrückstände und schwimmende Körper, Sichttiefe, ....) beurteilt.
Bei manchen Parametern, so z.B. bei der Sichttiefe und der Färbung ist eine Überschreitung der von der EU vorgegebenen Grenzwerte bei außergewöhnlichen geographischen oder meteorologischen Verhältnissen zulässig. Dies ist deshalb von Bedeutung, da Tirol auch einige "Moorseen" hat, bei welchen die Sichttiefe aufgrund dieser natürlichen Gegebenheit des öfteren den vorgegebenen Grenzwert nicht erreicht. Darüber hinaus ist die Sichttiefe auch abhängig von der Dichte des Algenbewuchses (ein Zusammenspiel zwischen ökologischen und bakteriologisch-hygienischen Untersuchungen ist deshalb unabdingbar). Auch können starke Gewitter, wie sie in Tirol öfters vorkommen, die Sichttiefe beeinträchtigen. Ebenso kann z.B. eine Braunfärbung des Badesees durchaus natürliche Ursachen haben.
Gewässerökologie
Tirol führt entsprechende limnologische Untersuchungen bereits seit 1992 (
3.7 MB) durch (siehe Filmbericht
über Probenahme und Analytik). Die gewässerökologischen Untersuchungen werden vom Sachgebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie beim Amt der Tiroler Landesregierung durchgeführt
(schutzwasserwirtschaft@tirol.gv.at).
Badegewässerliste:
Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen. Dazu gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter der E-Mail-Adresse
badegewaesser@bmg.gv.at ein spezielles Postfach, an das Sie alle diesbezüglichen Anliegen, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden richten können. Hier
finden Sie weitere Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Badegewässerüberwachung.
Rückfragen zum Thema Badegewässerüberwachung in Tirol richten Sie an:
Mag. Ruth Friehe-Leitl
Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Gewerberecht
++43 (0) 512/508-2427
Bei Abwesenheit: ++43 (0) 512/508-2403
gewerberecht@tirol.gv.at
ruth.friehe-leitl@tirol.gv.at


